Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Im Ortsteil Aha der Stadt Gunzenhausen soll ein neues Maststallgebäude errichtet werden. Der Antrag dazu wurde im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen eingereicht. Die Antragsunterlagen liegen von 17. Dezember 2018 bis einschließlich 16. Januar 2019 zur Einsicht aus. Einwendungen können form- und fristgerecht erhoben werden. Das Landratsamt erklärt dazu:
Auf dem Grundstück Flurnummer 191 der Gemarkung Aha befinden sich derzeit ein Zuchtsauenstall, ein weiteres Gebäude zur Ferkelzüchtung sowie eine Biogasanlage samt Nebenanlagen. Diese sind bislang baurechtlich genehmigt.
Künftig soll auf dem Grundstück eine Möglichkeit für die Mast geschaffen werden. Außerdem soll ein bisher baurechtlich genehmigter Zwischenbau teilweise als zusätzlicher Abferkelstall umgenutzt werden. Aus diesem Grund wurden die Errichtung eines neuen Maststallgebäudes und die Nutzungsänderung für den Zwischenbau beantragt. Antragsteller ist Matthias Rutz aus Aha. Insgesamt werden dann auf dem Grundstück 527 aktive Sauenplätze, einschließlich dazu gehörender Ferkelaufzuchtplätze und 2.478 Mastschweineplätze vorhanden sein.
Für die Errichtung des Maststalles und die Umnutzung des Zwischenbaus ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Diese erteilt oder versagt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Das Genehmigungsverfahren wird als öffentliches Verfahren nach §10 BImSchG durchgeführt. Dies bedeutet, dass die Öffentlichkeit beteiligt wird. Für das Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, es liegt ein Umweltbericht vor. Die Anlage soll zeitnah mit der Fertigstellung bzw. Umnutzung der geplanten Gewerke in Betrieb genommen werden.
Die Antragsunterlagen können von Montag, 17. Dezember 2018, bis einschließlich Mittwoch, 16. Januar 2019, eingesehen werden. Sie liegen im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, Umweltamt, Dienstgebäude F, ehemaliges Postgebäude, im Zimmer F 2.07 (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.) und bei der Stadt Gunzenhausen, Zimmer 28 (Marktplatz 23, 91710 Gunzenhausen) aus.
In der Zeit von 17. Dezember 2018 bis einschließlich 18. Februar 2019 können Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen oder bei der Stadt Gunzenhausen erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin am Dienstag, den 19. März 2019, um 8.30 Uhr, im Sitzungssaal des Landratsamtes besprochen.
Auf die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen und der Großen Kreisstadt Weißenburg i. Bay. vom 5. Dezember 2018 wird vom Landratsamt ergänzend hingewiesen.
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