Der Pfarrer als Wilddieb?

„Heimatkundliche Streifzüge“ des Kreises Roth sind erschienen

Hier im ehemaligen eichstättischen Zollhaus in Obererlbach nahm 1743 der Spalter Kastner Heil den Gräfensteinberger Johann Ulrich Reulein in Arrest und ließ ihn foltern. Foto: FR Presse

Dem Vorwurf des Ansbacher Markgrafen, die  Wilddieberei „aufs ärgerlichste angereitzet“ zu haben, sah sich in der Mitte des 18. Jahrhunderts der Theilenberger Pfarrer Josef Erhard von Rummel ausgesetzt.  In einem Roman, der 1933 unter dem Titel „Das andere Gesicht“ erschienen ist, nennt ihn der Schriftsteller Heinrich Grimm sogar den Anführer einer Wildererbande.  Nun, tatsächlich nachweisen konnte man dem geistlichen Herren den Wilddiebstahl nicht. Aber amüsant liest sich die Geschichte von Marianne Schröder in der neuesten Ausgabe der „Heimatkundlichen Streifzüge“ schon.

Tatsache ist auf jeden Fall, dass sich der Markgraf Carl Wilhelm Friedrich, den spätere Forscher den „wilden“ nannten, wegen des alten Jagdrechts aus dem Jahr 1300 mit dem Eichstätter Bischof Johann Anton II. anlegte.  Beim Verkauf von Abenberg und Spalt  an den Bischof Reinboto von Eichstätt hatte sich Markgraf Konrad der Fromme das Jagdrecht vorbehalten. Aber das kümmerte die Untertanen des Bischofs einige Jahrhunderte später recht wenig. Wie der Obrist-Jägermeister feststellte, hatte sich der Wildbestand in den Gegenden um Lindenbühl, Igelsbach, Georgensgmünd und Beerbach 1745 um mehr als die Hälfte verringert.  Beklagt wurde das immer dreisterte Verhalten der Wilddiebe, die sich sogar zu Bruderschaften zusammenschlossen. Nur mit einem größeren Aufgebot an Jägern und Jagdaufsehern konnte der Markgraf den Wildfrevel eindämmen. Als „Raubnester“ galten die Fluren von Wernfels und Theilenberg. Martin Spitzer, ein Kuhhirte, prahlte sich damit, mehr Wild geschossen zu haben als es Viehherden in beiden Dörfern gab.  Er entzog sich dem Zugriff indem er sich in die Absberger Freyung begab. Weil der Pfarrer von Theilenberg einem Jägerburschen gestohlenes Wildbret abkaufte, erhöhte sich der Verdacht gegen ihn, nichts gegen die Wilddieberei zu tun.

Ein weiterer Zwischenfall wurde 1743 aktenkundig, als sich der Gunzenhäuser Vogt und Johann Ulrich Reulein aus Gräfensteinberg im Auftrag des Markgrafen im Obererlbacher Zollhaus des Eichstätter Bischofs aufhielten.  Nachts rückte der Spalter Kastner Hell mit einigen Leuten an und nahm Reulein wegen „Auskundschaftung eichstättischer Wilddiebe“ in Arrest, um ihn in Spalt zur Folter in die Breche zu spannen und ihn danach an drei Tagen bei Kälte und starkem Regen jeweils eine Stunde lang zur Schau zu stellen.  Es gab keine Gnade, auch nicht für Anton Gruber aus Obererlbach, der dem Bauern aus christlicher Nächstenliebe Geld ins Gefängnis bringen wollte, denn er landete im Wernfelser Burggefängnis.

Die Revanche kam zwei Jahre später. Der Markgraf ließ nachts 500 Reiter unter der Führung des Gunzenhäuser Stadtvogts Michaelis in den eichstättischen Dörfern Wernfels, Theilenberg und Wasserzell einrücken, wo sie 13 Untertanen gefangen nahmen. Mit einer List –  fünf Offiziere „kaperten“ eine Postkutsche –   drangen sie auch in Spalt ein und holten den Kastner aus dem Bett. Der aber weigerte sich standhaft, die Namen der Wilddiebe preiszugeben, so dass er verhaftet wurde. Einen der Haupttäter erwischten die markgräflichen Fahnder: der Gerber Johann Georg Meidel hatte sich im Rauchfang versteckt. Die anderen Gefangenen mussten mit nach Gunzenhausen kommen und zu weiteren Verhören sogar auf die Weißenburger Wülzburg. Gegen Lösegeld kam der Kastner hell frei, nicht aber die Wilddiebe. Der Bischof verklagte den Markgrafen schließlich  wegen Landfriedensbruch beim Kaiserlichen Reichs-Hofrat in Wien. Es kam sogar zu weiteren Verhandlungen vor dem immerwährenden Reichstag in Regensburg. Es soll einen Vergleich gegeben haben.

WERNER FALK

„Heimatliche Streifzüge“, Schriftenreihe des Landkreises Roth, Heft 37, erhältlich  im Landratsamt Roth und im Harsdorfer Schlösschen in Enderndorf, 4,60 Euro, ISSN 0724-1100.

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