Entscheidungsfreiheit für Kommunen!

Aktuelles zum Thema Straßenausbaubeitrag

Im Bayerischen Landtag wurde  in Erster Lesung über den Gesetzesentwurf der Freien Wähler zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beraten. Der hiesige Stimmkreisabgeordnete Manuel Westphal weist noch einmal auf seine Ansicht hin, die er bereits vor den Freien Wählern und dem Auftreten der Bürgerinitiative zu dem Thema vertreten hatte: „Wichtig ist, dass die Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit erhalten und zwar insbesondere auch bei der Frage, ob eine solche Satzung überhaupt eingeführt werden muss.

Es war zunächst als erster Schritt wichtig, dass in unserem Landkreis keine „rechtlichen“ Tatsachen geschaffen wurden durch die Einführungen von weiteren Beitragssatzungen, nachdem eine Gesetzesänderung möglich erschien. Deshalb habe ich auch Landrat Gerhard Wägemann und alle Bürgermeister frühzeitig von den Entwicklungen informiert. Infolgedessen haben auch die akut betroffenen Städte Weißenburg und Gunzenhausen die Einführung einer Satzung zurückgezogen. Wichtig war auch, dass das Landratsamt dann von der zwingenden Frist zur Einführung und Umsetzung vorerst abgesehen hat.

Meinen Standpunkt zu der Thematik hatte ich bereits mitgeteilt. Diesen Standpunkt hat nunmehr in der Plenarsitzung auch die CSU-Fraktion so eingenommen: Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes im vergangenen Jahr war das „soll“ im Gesetzestext faktisch zu einem „muss“ für die Gemeinden geworden. Es bestand seit dem also ein Zwang zur Einführung derartiger Satzungen und zwar weitestgehend unabhängig von der konkreten Situation vor Ort. Nach wie vor sehe ich es als die beste Lösungsmöglichkeit an, den Kommunen eine echte Entscheidungsfreiheit zu geben und zwar unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit!

Der zuletzt diskutierte Gesetzesentwurf ist dagegen nicht zu Ende gedacht. Es wird nicht ersichtlich, wie sich die Beträge errechnen sollen und wie die Verteilung unter den Kommunen erfolgen soll. Letztendlich müssen nämlich auch hier die Bürger für die Kosten aufkommen, wenn auch als Steuerzahler.

Neben der Entscheidungsfreiheit der Gemeinden bei der Einführung einer derartigen Satzung erscheint es aus meiner Sicht als weiteren Schritt sinnvoll, dass Mittel für die Straßen der Gemeinden im kommunalen Finanzausgleich zukünftig noch stärker berücksichtigt werden. Die Verteilung würde dabei nach dem bislang bewährten System erfolgen. Der kommunale Finanzausgleich, mit dem Mittel des Freistaats Bayern an die kommunalen Ebenen fließen, ist seit 2011 um mehr als 2,5 Mrd. Euro auf 9,5 Mrd. Euro angewachsen, wovon die Gemeinden bereits in den letzten Jahren erheblich profitiert haben.

Wichtig ist aber auch, dass noch mehr als bislang in den Kommunen auf den Erhalt von Straßen wert gelegt wird, so dass gar kein Ausbau oder eine Verbesserung erforderlich ist und dafür auch keine Kosten anfallen. Schließlich handelt es sich bei den Straßen einer Kommune auch um gemeindliches Vermögen, das es zu erhalten gilt und zwar primär durch den Erhalt dieser Straßen. Dies ist immer noch der beste Weg, um Geld zu sparen.

An und für sich soll im Frühjahr 2018 das aktuelle Kommunalabgabengesetz, welches die Erhebung von Beiträge regelt, überprüft und bewertet werden. Ich bin der Meinung, dass diese Evaluation vorgezogen, Details ausgiebig diskutiert und frühzeitig eine Änderung hin zu der genannten Entscheidungsfreiheit der Gemeinden vollzogen werden muss. Damit hätten die Bürger frühzeitig Klarheit, wie es hier weitergeht.“

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Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

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