FDP will die Hausärzte stärken

Zu den politischen Grundsätzen der Partei

In den nächsten Wochen vor der Bundestagswahl wird verstärkt auch über die sachlichen Inhalte der Parteien diskutiert. Die FDP hat Antworten auf die drängendsten Fragen, wenngleich sie nicht als politischer Gemischtwarenladen auftreten will.

Hier zwei wichtige politische Positionen:

Wir Freie Demokraten wollen, dass die ambulante ärztliche Versorgung und die Niederlassung in eigener Praxis mit Übernahme einer langfristigen, wohnortnahen Verantwortung für die Patientenversorgung wieder an Attraktivität gewinnen. Die niedergelassenen Haus- und Fachärzte bilden die Basis der flächendeckenden und hochwertigen ambulanten ärztlichen Versorgung in unserem Land. Besonders die demografische Entwicklung und die Zunahme des Anteils älterer Menschen erfordert ein gutes Angebot in diesem Bereich. Die ambulante ärztliche Versorgung und die Orientierung auf die häusliche Umgebung erleichtern zudem die Einbeziehung der Pflege und weiterer Gesundheitsberufe. Hier steht der Patient im Mittelpunkt. Zentralisierte Versorgungsformen haben sich bisher nur punktuell als praktikabel erwiesen. Die gesetzlichen Vergütungsregelungen erschweren es derzeit, Behandlungsmethoden aus dem Krankenhaus in den ambulanten Sektor zu überführen. Die dafür notwendigen Verfahren in der Selbstverwaltung müssen beschleunigt werden. Für die Dauer der Entscheidungsverfahren muss die stationäre Vergütung erhalten bleiben, damit kein Patient unversorgt bleibt.

Ausbau Palliativmedizin und Hospizwesen

Wir Freie Demokraten wollen die Palliativmedizin und das Hospizwesen weiter ausbauen, um den Menschen individuelle Möglichkeiten anzubieten, am Ende des Lebens einen selbstbestimmten Weg zu gehen. Dabei sollte neben der Neueinrichtung von Hospizen vor allem die Palliativversorgung in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen sowie im häuslichen Umfeld erweitert werden. Insbesondere Pflegeheime benötigen einen Palliativaufschlag, um zur deutlich besseren Personal- und Finanzierungssituation in den Hospizen aufzuschließen. Deutlich mehr Menschen verbringen ihre letzten Tage und Wochen in Pflegeheimen als in Hospizen – es ist ihr Zuhause. Die meisten Menschen möchten zu Hause sterben. Daher bedarf es einer flächendeckenden Förderung einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in vernetzten Teams aus Ärzteschaft, Pflegekräften, Psychologinnen und Psychologen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Seelsorgenden, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und ehrenamtlich Helfenden, um den Sterbenden und ihren Angehörigen den Abschied vom Leben zu erleichtern. Diese SAPV-Teams sollten mit telemedizinischer Unterstützung und einem Minimum an bürokratischer Belastung flexibel ihre wichtige Aufgabe erfüllen können. Der neue § 217 StGB muss wieder abgeschafft werden. Die Strafandrohung für die Beihilfe zur Selbsttötung eines Schwerkranken schafft eine erhebliche Grauzone für Palliativmediziner, beeinträchtigt das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und verletzt das Selbstbestimmungsrecht als Kern der Menschenwürde. Das ärztliche Standesrecht unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland teilweise stark. Daher fordern wir eine bundeseinheitliche Regulierung unter welchen Umständen die ärztliche Assistenz bei der Selbsttötung sanktionsfrei ist.

 

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Der "Falk Report" berichtet  monatlich aus dem Leben im Fränkischen Seenland (Altmühlfranken).

Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

Es würde mich freuen, wenn wir auf diese Weise im Kontakt bleiben könnten.

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