Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz verabschiedet
Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) bedauert die Entscheidung des Deutschen Bundestags, das Bankgeheimnis endgültig abzuschaffen. Die Steuerbehörden können somit in Zukunft unbegrenzt und ohne Anfangsverdacht Einblicke in Bankkonten nehmen. Dies ermöglicht das heute verabschiedete Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz. Es hebt den § 30a der Abgabenordnung auf, der die Finanzämter anwies, auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunde Rücksicht zu nehmen. Für Sammelauskünfte, die bislang nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt waren, werden die Hürden wesentlich gesenkt.
„Das geht sehr weit“, kommentiert GVB-Präsident Jürgen Gros den Beschluss. Zwar sei es richtig, mit harten Bandagen gegen Steuerkriminalität zu kämpfen. Dies werde auch von den bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken mit Nachdruck unterstützt. Jedoch würden durch die neue Rechtslage alle Bankkunden unter Generalverdacht gestellt. Gros weiter: „Das Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Bank leidet enorm, wenn ohne seine Kenntnis massenhaft Daten vom Fiskus abgefragt werden.“
Zudem kritisiert der Verbandspräsident das Abrücken vom bewährten Prinzip der verdachtsbezogenen Überwachung: „Die Steuerbehörden können künftig nach Gutdünken uneingeschränkt Kundendaten durchforsten“, so Gros. „Das ist ein weiterer Schritt hin zum gläsernen Bürger.“
Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt die Interessen von 1.278 genossenschaftlichen Unternehmen. Dazu zählen 260 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.018 ländliche und gewerbliche Unternehmen mit insgesamt rund 51.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen Genossenschaften eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat.
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