Forderung des Landesbunds für Vogelschutz
Im neuen Magazin „Vogelschutz“ appelliert Dr. Norbert Schäffer, der Vorsitzende des Landesbunds für Vogelschutz in Bayern, für die verpflichtende Einführung von Gewässerrandstreifen, um die Zuführung von Nährstoffen in die Fließgewässer zu verringern. In allen anderen deutschen Bundesländern ist der Gewässerrandstreifen bereits gesetztlich vorgeschrieben. Einzige Ausnahme: Bayern. Der massive Eintrag von Schadstoffen in die Gewässer 3. Ordnung ist nach wie vor maßgeblich für die schlechte Gewässerqualität in Flüssen und Seen (Beispiel: Altmühlsee).
Dass die biologische Selbstreinigungskraft der Fließgewässer nicht mehr ausreicht, das bestätigt auch Prof. Albert Göttle vom Landesfischereiverband Bayern. Den Schmutzfrachten sei damit nicht mehr Herr zu werden. Die veränderte Landnutzung (Vermaisung) habe der Eriosiosanfälligkeit der Äcker und somit die Einschwemmungen immens erhöht. 90 Prozent der bayerischen Fließgewässerarten seien Kieslaicher. Sie benötigten für die Eiablage sauberes, von sauerstoffreichem Wasser durchströmtes Kiessubstrat.
Enttäuscht stellt der Fischereiverbandspräsident fest, dass die Freiwilligkeit bei Bodenschutzmaßnahmen versagt. In Bayern gebe es beispielsweise keine bodenschonenden Ansaatverfahren an erosionsgefährdeten Hanglagen. Die Umsetzung von Schutzmaßnahmen auf der Basis der Freiwilligkeit sei bisher überhaupt nicht wirksam. „Sie ist kein taugliches Instrument, die Nitratwerte zu senken“, sagt Prof. Göttle. –fa-
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