Landratsamt verlängert Sperrung der B 25

Spürbare Entlastung der Wohnbevölkerung

Das Landratsamt Ansbach hat mit verkehrsrechtlicher Anordnung die Sperrung der B 25 für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 12 t bis zur Fertigstellung der Ortsumgehung Dinkelsbühl verlängert. „Die Sperrung der B 25 führt im Ortsbereich der Städte Feuchtwangen und Dinkelsbühl und der Gemeinden Wilburgstetten und Schopfloch zu einer spürbaren Entlastung der Wohnbevölkerung von Lärm und Abgasen. Daher begrüße ich, dass die Regierung von Mittelfranken einer weiteren Verlängerung zugestimmt hat“, so Landrat Dr. Jürgen Ludwig.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Urteil vom 2. August 2010 die Rechtmäßigkeit der Durchfahrtsverbote auf der B 25 bestätigt. Nach Überzeugung des Landratsamtes Ansbach hat sich die angeordnete Sperrung als geeignet und effektiv erwiesen. In dem im Vorfeld durchgeführten Anhörverfahren wurden von den Verbänden keine rechtlich relevanten neuen Gesichtspunkte vorgetragen, die einer Verlängerung der Sperrung entgegenstehen.

Nachdem die Bundesregierung ab Juli 2018 eine Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen beschlossen hat, muss die Anordnung mit Inkrafttreten der Neuregelung einer erneuten Überprüfung unterzogen werden.

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