Fristverlängerung für Hochwasserhilfen

Gute Nachricht für Unwettergeschädigte

Manuel Westphal, Jürgen Ströbel und Schalk freuen sich über die Entschädigngsregelung.

Manuel Westphal, Jürgen Ströbel und Andreas Schalk freuen sich über die Entschädigngsregelung.

Anträge für Hochwasserhilfen 2016 können noch bis Ende Juni 2017 gestellt werden. Dies teilen die Landtagsabgeordneten Jürgen Ströbel, Manuel Westphal und Andreas Schalk mit.

Viele Gemeinden in Bayern, aber auch speziell in unserer Region sind von den Unwetterereignissen des Jahres 2016 stark betroffen gewesen. Bisher endeten die Fristen für die staatlichen Hilfsprogramme des Wirtschaftsministeriums, des Finanz- und Heimatministeriums sowie des Landwirtschaftsministeriums Ende Dezember 2016. Es zeigte sich allerdings, dass diese Frist von einigen Geschädigten nur schwer einzuhalten ist. Deswegen wird die Antragsfrist nun bis zum 30. Juni 2017 verlängert.

„Die Unwettergeschädigten im Landkreis und der Stadt Ansbach sowie im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen haben nun noch länger Zeit, ihre Anträge bei den zuständigen Behörden einzureichen. Dies entspannt die Situation, nicht zuletzt in Hinblick auf das bevorstehende Weihnachtsfest“, erläutern die drei Abgeordneten.

Ströbel, Westphal und Schalk weiter: „Die Hilfsprogramme unterstützen Privathaushalte, Landwirte und Unternehmen bei der Sanierung und Instandsetzung des vom Jahrhunderthochwasser beschädigten Besitzes. Der Freistaat Bayern lässt die Geschädigten nicht im Stich.“

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Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

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