Nach Änderung: „Wiedekehrende Beiträge“ sind jetzt möglich
Das Kommunale Abgaben Gesetz Bayern (KAG) verpflichtet alle Gemeinden, vor Inanspruchnahme staatlicher Förder- Gelder zuerst alle Möglichkeiten eigener Einnahmen auszuschöpfen. Daraus ergibt sich, dass eine Gemeinde vor Beginn eines Ausbaus oder der grundlegenden Renovierung einer Straße im bewohnten Gebiet eine „Straßenausbaubeitragssatzung“ erlassen „soll“ (sehr finanzstarke Gemeinden wie z.B. Neumarkt können darauf verzichten, daher das „soll“.) In dieser ist geregelt, dassdie Anleger der auszubauenden Straße zu einem Anteil von etwa 50 Prozent der Kosten zur Finanzierung der Maßnahme herangezogen werden müssen.
Es entstehen hier üblicherweise vier- bis fünfstellige Beträge und da kann man sich den Zorn der Betroffenen unschwer vorstellen!
Das bayerische Kabinett hat nun ein Gesetz vorgeschlagen und vom Landtag genehmigen lassen, das als Alternative zur jetzigen Regelung auch die Erhebung von „wiederkehrenden Beiträgen ermöglicht. Das bedeutet, dass jeder Wohn- Grundbesitzer der Gemeinde zu einer jährlichen Zahlung verpflichtet werden kann. Mit der Summe sollen dann zukünftige Straßenausbau- Maßnahmen finanziert werden. Dann könnte allerdings die Straßenausbau-Beitragssatzung wegfallen.
In Kenntnis der äußerst negativen (und verständlichen) Reaktion auf eine nach dem bisher gültigen Modell abgerechneten Ausbaumaßnahme in unserer Gemeinde war sich der Muhrer Gemeinderat sehr schnell einig, dass die Regelung nach dem neuen Modell jedenfalls in einer Gemeinde unserer Größenordnung keinesfalls durchzusetzen sein wird.
Dieses neue Gesetz ändert also nichts und die Gemeinden werden weiter mit der alten Straßenausbaubeitragssatzung leben müssen.
Dr. Axel Peiffer, Kreisrat der FDP, und Gemeinderat in Muhr am See
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