Jäger nicht unter Generalverdacht stellen!

Erklärung der FDP: Verbrechen werden mit illegalen Waffen begangen

Die EU-Innenminister haben am 10. Juni 2016 eine Vorlage mit deutlich verschärften Auflagen für den legalen Waffenbesitz innerhalb der Mitgliedsstaaten verabschiedet. Die FDP lehnt diesen Beschluss ab, da Jäger, Sportschützen und Sammler als legale Waffenbesitzer unter Generalverdacht gestellt werden. Verbrechen und Terrorakte werden zum allergrößten Teil mit illegalen Schusswaffen begangen. Dieses Problem muss gelöst werden.

Das bayerische FDP-Vorstandsmitglied Armin Sedlmayr kritisiert, dass wieder pauschal alle legalen Waffenbesitzer mit Terroristen und Verbrechern gleichgesetzt werden. Alle Statistiken zeigen aber, dass Verbrechen mit Schusswaffen fast ausschließlich mit illegalen Waffen begangen werden.

„Gesetzestreue Waffenbesitzer in ihrem Recht auf Ausübung ihrer legalen und legitimen Hobbys einzuschränken löst keine Gewalt- oder Terrorismusprobleme“, so Sedlmayr. „Sportschützen und Jäger leisten durch ihr ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit, im Umwelt- und Tierschutz einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Die Politik begeht einen großen Fehler diese mit illegalen Gewalttätern gleichzusetzen und über Gebühr mit Reglementierungen zu sanktionieren.“

Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden ist entscheidend

Für die FDP ist statt neuer Reglementierungen eine deutlich bessere personelle und technische Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden erforderlich. So kann im Rahmen des bestehenden Rechts der illegale Erwerb von Schusswaffen bekämpft werden.

FDP-Generalsekretär Daniel Föst stellt klar, dass für die Freien Demokraten die Politik erst mal die tatsächlichen Ursachen von Schusswaffenmissbrauch bekämpfen muss und nicht in blinden Aktionismus verfallen darf. Deshalb begrüßt er alle Maßnahmen, die den illegalen Handel mit Waffen und deren Einfuhr nach Deutschland erschweren. „Aber wir müssen bitte endlich aufhören unreflektiert Jäger und Sportschützen immer weiter in die illegale Ecke zu stellen“, so Föst.

Weitere Infos zu unserer Programmatik hinsichtlich des Waffenrechts sind hier einsehbar: Beschluss für ein ausgewogenes Waffenrecht: http://bit.ly/1RZeaZl
Resolution gegen die Kriminalisierung von legalen Waffenbesitzern: http://bit.ly/1WJwA8q

Hintergrund

Die EU-Innenminister haben am 10.06. eine Vorlage mit deutlich verschärfte Auflagen für den Waffenbesitz innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet. Im Kern zielt der Beschluss darauf ab, dass eine umfassendere Registrierung etabliert wird. Es soll zukünftig gelten, dass eine deutlich umfassendere Kennzeichnung vorgesehen ist, z.B. sollen alle wesentlichen Bestandteile von Waffen individuell mit Seriennummern versehen werden. Dies soll auch für bereits verkaufte Waffen gelten. Darüber hinaus sollen Waffenbesitzer künftig alle drei Jahre nachweisen, dass sie ihre Waffen tatsächlich nutzen.

Eine weitere Verschärfung hinsichtlich Registrierung betrifft Besitzer von sogenannten Schreckschusswaffen, die bisher in Deutschland ohne Registration erworben werden dürfen. Halbautomatische Waffen sollen – bis auf wenige Ausnahmen – komplett für Privatpersonen untersagt sein, und der Internetverkauf von legalen Waffen im Allgemeinen stark reglementiert werden.

Bevor dieses neu angedachte Waffenrecht in Kraft treten kann, muss noch das Europaparlament zustimmen.

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