Staat zahlt mehr für den Hochwasserschutz

Kommunen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen profitieren

„Der Freistaat Bayern greift Räumen mit besonderem Handlungsbedarf wirkungsvoll unter die Arme und hat eine neue staatliche Offensive beim Hochwasserschutz beschlossen. Für eine bestmögliche Hochwasservorsorge vor Ort erhöht der Freistaat ab sofort seine finanzielle Beteiligung bei Maßnahmen in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf. Die Beteiligtenleistung der berechtigten Kommunen wird ab sofort auf 35 Prozent (bisher 50 Prozent) reduziert, um weitere Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen“, so der Stimmkreisabgeordnete Westphal.
Bisher lag die Beteiligtenleistung der Kommunen bei Hochwasserschutzmaßnahmen an größeren Gewässern bei der Hälfte der Kosten.
„Der Hochwasserschutz ist ein wichtiger Standortfaktor und führt zu höherer Attraktivität der Kommunen als Wohn- und Wirtschaftsstandort. Auch der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wird von dieser Neuregelung profitieren, da er als Raum mit besonderem Handlungsbedarf eingestuft ist. Ich freue mich, dass Kommunen aus unserer Region, wie z.B. Gunzenhausen von dieser Initiative enorm profitieren werden und wir von der Einstufung ‚Raum mit besonderem Handlungsbedarf‘ weitere Vorteile ziehen können“, so der Abgeordnete weiter.
Die Finanzierungsvereinbarungen können ab sofort mit einem niedrigeren Satz abgeschlossen werden. So reduziert sich zum Beispiel der Beitrag einer Kommune bei einem Hochwasserschutzprojekt mit Kosten von 10 Millionen Euro um 1,5 Millionen Euro auf 3,5 Millionen Euro. Darüber hinaus können Kommunen unter anderem durch die Übernahme von Unterhalts-, Instandhaltungs- oder Betriebsleistungen die Beteiligtenleistung auch in sonstiger Form erbringen und somit den Barbeitrag nochmals deutlich reduzieren.
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) legt Teilräume fest, in denen wirtschaftsstrukturelle oder sozioökonomische Nachteile bestehen oder eine nachteilige Entwicklung zu erwarten ist. Zur Schaffung möglichst gleichwertiger Lebensbedingungen sollen diese „Räume mit besonderem Handlungsbedarf“ vorrangig entwickelt werden. Neben der reduzierten Selbstbeteiligung bei Hochwasserschutzmaßnahmen, gelten für diese Regionen z.B. auch erhöhte Fördersätze beim Breitbandausbau und Regionalmanagement.

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