Syrer sind in der Mehrzahl

740 Asylbewerber derzeit im Landkreis

Über die Flüchtlingssituation im Landkreis informierte sich die FDP-Kreistagsfraktion beim Ausländeramt des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen.
Nach den Erkenntnissen der ersten neun Monate kommen zu 30 Prozent Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland Syrien nach Deutschland, es folgen die Albaner (15), die Asylbewerber aus dem Kosovo (10), aus Afghanistan (6) und dem Irak (6). Etwas anders stellt sich die Situation im Landkreis dar. Hier sind von den 740 Asylbewerbern 247 aus Syrien, 124 aus der Ukraine, 87 aus der Russischen Föderation, 49 aus dem Irak und 43 aus Aserbaidschan, aus Äthiopien (38) und aus Albanien (36). Erst dahinter rangieren im geringen Umfang Asylbewerber aus Afghanistan, Iran, Armenien, Eritrea, Kosovo, Somalia, Serbien. Die meisten von ihnen (341) sind Jugendliche bis zu 18 Uhren, gefolgt von den 18-25-Jährigen (109) und den 26-40-Jährigen. 63 Prozent der im Kreis sich aufhaltenden Asylbewerber sind Männer. Positiv ist, dass sich unter den Flüchtlingen hierzulande viele Familien befinden.
Die meisten Asylbewerber sind in Pleinfeld (Erstaufnahmelager mit 241 Personen), gefolgt von Treuchtlingen (179), Heidenheim (119), Gunzenhausen (106), Weißenburg )96), Haundorf (55), Pappenheim (38), Solnhofen (31), Pfofeld (22), Muhr am See (19), Markt Berolzheim (18), Theilenhofen (16) und Langenaltheim (8). Nach dem „Königsteiner Schlüssel“ werden die nach Deutschland kommenden Menschen auf die Länder, Bezirke und Kreise verteilt. Demnach entfallen auf Bayern 15,3 Prozent. 13,5 Prozent der im Freistaat sich befindlichen Asylbewerber leben in Mittelfranken. Der Kreis Weißenburg-Gunzenhausen wiederum beherbergt 5,5 Prozent der mittelfränkischen Flüchtlinge. Rechnerisch entfällt also einer von tausend Bewerbern in Deutschland auf den Landkreis.
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hat jeder erwachsene und alleinstehende Asylbewerber Anspruch auf ein Taschengeld von 143 Euro im Monat, mit sonstigen Leistungen sind es 359 Euro, also fast so viel wie ein Hartz IV-Empfänger (404 Euro). Nach 15-monatigem Aufenthalt nähern sich die Leistungen an jene der Sozialhilfe an. Die Gesundheitsvorsorge bezieht sich in der Regel auf akute Erkrankungen. In den ersten drei Monaten des gestatteten Aufenthalts dürfen die im Landkreis untergebrachten Asylanten innerhalb Mittelfrankens unterwegs sein, ferner in den Nachbarlandkreisen Donau-Ries und Eichstätt sowie in der Stadt Ingolstadt. Nach dieser Frist kann die Ausländerbehörde eine berufliche Tätigkeit erlauben, was aber keiner generellen Arbeitserlaubnis gleichkommt. Ebenso besteht nach einem Vierteljahr für die ausländischen Kinder die Schulpflicht.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlingswesen (BAMF) hat im ersten Dreivierteljahr 41 Prozent der angekommenen Asylbewerbern einen Schutz zuerkannt, folglich wurden 59 Prozent abgelehnt. Die meisten dieser Menschen kommen aus Syrien (93 Prozent), dem Irak (87),Eitrea (86) und Afhanistan (45). Die Ausländerbehörden an den Landratsämtern gewähren einen dreijährigen Aufenthalt, wenn ein Rechtsanspruch (Asylberechtigung oder Flüchtlingsschutz) gegeben ist. Danach gibt es einen Rechtsanspruch auf ein dauerhaftes Bleiberecht mit Familiennachzug.

(Alle Zahlen stammen von der Ausländerbehörde des Landkreises Weissenburg-Gunzenhausen)

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