FDP hat Änderung der Marktordnung beantragt
Ich trete dafür ein dass, eine Änderung der Satzung über die Wochenmärkte der Stadt erfolgt. Die Verwaltung ihrerseits trifft dafür die Vorbereitungen, denn auch sie hat einige Dinge zu ändern. Vor allem geht es mir um den § 3, Ziffer 3, der Satzung über die Wochenmärkte der Stadt Gunzenhausen. Dort soll im letzten Satz der Passus „alkoholischer Getränke jeglicher Art“ gestrichen werden.
Meine Begründung des Antrags, den ich an Bürgermeister Fitz gerichtet habe:
Der Ausschluss von alkoholischen Getränken ist nach meiner Meinung lebensfremd und nicht mehr zeitgemäß. Künftig soll es den regionalen Produzenten bzw. Vertreibern von alkoholischen Erzeugnissen möglich sein, ihre Sachen auf dem Wochenmarkt anzubieten. Auch ein Probeausschank soll ermöglicht werden, aber keine Ausschank- oder Imbissstände. Der Verkauf soll sich auf haushaltsübliche Mengen beschränken. Mit der Freigabe von alkoholischen Getränken wird der „grüne Markt“ Gunzenhausens noch attraktiver.
Bei einer Umfrage unter verschiedenen Städten in der Nachbarschaft habe ich folgende Feststellung zu treffen:
In Rothenburg o.d.T. ist der Verkauf von Wein, Schnaps und Likören erlaubt, sofern sie in Flaschen abgefüllt und fest verschlossen sind. Ein Ausschank sowie Imbissstände an Ort und Stelle sind nicht zugelassen. In Ansbach dürfen alkoholische Getränke verkauft werden soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaues hergestellt wurden. Die Abgabe zum Verzehr an Ort und Stelle ist nicht möglich. Die gleiche Regelung gilt in Schwabach und Roth (§ 67, Absatz 1 der Gewerbeordnung). In Weißenburg ist die Präsentation von Bier und der Verkauf von Flaschenbier zur Mitnahme erlaubt.
Werner Falk, Stadtrat der FDP
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