Tag Archives: Freigegeben

Seen nicht freigegeben

Betreten der Eisflächen im Fränkischen Seenland ist untersagt


Aufgrund der aktuellen Frostperiode und des derzeit ablaufenden Hochwassers wei-sen wir darauf hin, dass die Eisflächen der Fränkischen Seen nicht betreten werden dürfen.
Im Bereich der Hauptsperre des Rothsees ist das Betreten der Eisflächen wegen der häufigen Wasserspiegelschwankungen durch Gemeingebrauchsverordnung vom Landratsamt Roth verboten.
Bei allen anderen Seen (Rothsee-Vorsperre, Altmühlsee, Igelsbachsee, Kleiner Brom-bachsee, Großer Brombachsee) werden die Eisflächen generell zum Betreten nicht freigegeben.

Schule ist wieder freigegeben

2024 wieder Unterricht im Altbau der Senefelder-Schule in Treuchtlingen

Die Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat am 27. Dezember 202, die Nutzungsuntersagung für den Altbau der Senefelder-Schule in Treuchtlingen wieder aufgehoben. Nachdem die umfassenden Kompensationsmaßnahmen im Altgebäude durchgeführt wurden und diese vom Prüfsachverständigen freigegeben wurden, steht der weiteren Nutzung als Schulgebäude nach den Weihnachtsferien nichts mehr im Wege.

Wie bereits Mitte Dezember mitgeteilt wurde, wurden am Altgebäude der Senefelder-Schule mehrere Maßnahmen durchgeführt, damit das Gebäude wieder genutzt werden kann. Darunter z.B. eine umfangreiche Brandmeldeanlage mit rund 200 Sensoren, die bei der Integrierten Leitstelle aufgeschaltet ist, aber auch das Entfernen von sämtlichen Brandlasten, die Überarbeitung der Flucht- und Rettungswegpläne oder die Erneuerung der Brandschutzordnung. In diesem Rahmen wurden unter anderem eine optimierte Rettungswegkennzeichnung sowie verbesserte Ausstiegshilfen zum Fluchtsteg angebracht. Über 80 Lehrkräfte wurden zudem als Brandschutzhelfer ausgebildet.

Die vom Brandschutzplaner formulierten Abweichungsanträge inkl. der vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen wurden vom Prüfsachverständigen im Rahmen einer Bescheinigung Brandschutz III vorgegeben. Nachdem alle Maßnahmen im Gebäude umgesetzt worden sind, hat der Prüfsachverständige diese nun abgenommen und freigegeben.

Aus bauaufsichtlicher Perspektive wurden die festgestellten Mängel soweit behoben oder kompensiert, dass keine akute Gefahr für Leben und Gesundheit mehr anzunehmen ist. Durch die Maßnahmen kann das Gebäude im Brandfall deutlich schneller evakuiert werden. Die Nutzungsuntersagung konnte nun also aufgehoben werden.

„Somit können wir unser selbst gesetztes Ziel, dass am 08. Januar 2024 wieder Präsenzunterricht im Altgebäude stattfinden kann, einhalten. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für das schnelle und effektive gemeinsame Handeln. Die Situation war für keinen leicht, doch haben wir Hand in Hand gearbeitet und können nun das Altgebäude bis zur Fertigstellung des dritten Bauabschnitts wieder nutzen“, so Landrat und Zweckverbandsvorsitzender Manuel Westphal. Der Landrat bekräftigt zudem: „Für mich steht nach wie vor die Sicherheit der Schüler sowie der Lehrkräfte und der weiteren Mitarbeiter an erster Stelle. Die Entscheidung der Nutzungsuntersagung ist mir wahrlich nicht leichtgefallen, umso mehr freut es mich nun, dass nach den Weihnachtsferien wieder Präsenzunterricht in der Schule stattfinden kann.“