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Kreuzungsbahnhof für Langlau

Baumaßnahmen sollen 2024 beginnen

Die Bahnverbindung zwischen Gunzenhausen, Langlau und Pleinfeld soll verbessert werden. Durch den Umbau der Haltestelle in Langlau sollen zukünftig Zugkreuzungen ermöglicht werden, die eine direkte Zugverbindung zwischen Wassertrüdingen und Pleinfeld ermöglichen. Für die dafür notwendigen geplanten Baumaßnahmen an den Bahnübergängen zwischen Gunzenhausen und Pleinfeld wird der Landkreis vorübergehend Flächen im Baufeld bereitstellen.

Die Baumaßnahmen der DB Netz AG, die sich aktuell noch im Genehmigungsverfahren befinden, sollen 2024 starten und bereits innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Neben dem geplanten Bahnhof in Langlau, der ein Kreuzungsgleis und somit einen Mittelbahnsteig erhalten soll, plant die DB Netz AG auch alle Bahnübergänge zwischen Gunzenhausen und Pleinfeld anzupassen. Der neue Kreuzungsbahnhof in Langlau soll dabei nicht nur eine Zugverbindung zwischen Pleinfeld und Wassertrüdingen ermöglichen, sondern auch zur Fahrplanstabilität bei Verspätungen beitragen. Diese Direktverbindung ist durch die Reaktivierung des Streckenabschnitts zwischen Gunzenhausen und Wassertrüdingen möglich.

Durch den Bau eines Elektronischen Stellwerks und des Kreuzungsgleises in Langlau will die DB Netz AG die bislang eingleisige Strecke zwischen Gunzenhausen und Pleinfeld in beide Richtungen gleichzeitig nutzbar machen. Der neue Kreuzungsbahnhof in Langlau ist dabei eine wichtige Voraussetzung für die Reaktivierung der Strecke von Gunzenhausen nach Wassertrüdingen und für die geplante Direktverbindung zwischen Wassertrüdingen und Pleinfeld. „Mobilität für alle zu ermöglichen und klimafreundlich zu gestalten, ist ein zentraler Punkt im strategischen Leitbild Altmühlfranken 2030“, erklärt Landrat Manuel Westphal. „Die Reaktivierung stillgelegter Strecken und der stetige Ausbau des bestehenden Schienenverkehrs sind ein wichtiger Teil der Mobilität der Zukunft. Dazu gehört für unseren Landkreis auf jeden Fall die Reaktivierung beziehungsweise die Verbesserung der oben angesprochenen Verbindungen.“

AN 47 gesperrt

Deckensanierung auf der Kreisstraße 47

Rund 30.000 Euro investiert der Landkreis Ansbach in eine Deckensanierung auf der Kreisstraße AN 47 zwischen Röckingen und Lentersheim. Der 200 Meter lange Kreisstraßenabschnitt liegt rund vier Kilometer nordwestlich der Stadt Wassertrüdingen in der Nähe der Gemeindegrenze zwischen Röckingen und Ehingen.

Bevor es zu tiefergreifenden Schädigungen der darunterliegenden Tragschichten kommt, werden die Bankette verstärkt, Entwässerungseinrichtungen saniert und erneuert, ein Profilausgleich aus Asphalt eingebaut sowie eine Asphaltdeckschicht auf kompletter Fahrbahnbreite aufgebracht.

Im Ausbaubereich befinden sich drei Flurwegeanschlüsse, die teilweise an die neue Fahrbahnhöhe angepasst werden müssen.

Mit der Maßnahme soll in der 29. Kalenderwoche begonnen werden.

Während des Ausbaus wird der Baustellenbereich für den überörtlichen Verkehr gesperrt. Der land- und forstwirtschaftliche Anliegerverkehr wird weitgehend ermöglicht.

Die Umleitung des öffentlichen Verkehrs erfolgt über Wassertrüdingen (St 2218) – Lentersheim (St 2248) und umgekehrt.

Der Landkreis Ansbach bedankt sich bei allen betroffenen Verkehrsteilnehmer für das Verständnis für die dringend erforderlichen Bauarbeiten.

Wichtiger Schritt

Chancen auf barrierefreien Ausbau des Bahnhofs

Der Bahnhof soll barrierefrei werden. Das Projekt soll in ein Programm des Bundes aufgenommen werden. Ein Antrag dazu liegt auch von der FDP vor.

Bekanntermaßen gibt es in Bayern über 1.000 Bahnhöfe (Stationen), von denen über die Hälfte noch nicht barrierefrei sind. Der Bahnhof in Gunzenhausen konnte in den bisherigen Programmen nicht berücksichtigt werden, weil andere Bahnhöfe eine noch höhere Priorität aufwiesen.

Laut Mitteilung von Bürgermeister Karl-Heinz Fitz ist nun ein wichtiger Schritt für den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs in Gunzenhausen gelungen.

Der Freistaat Bayern hat den hiesigen Bahnhof mit hoher Priorität für die Aufnahme des „Barrierefreiheitsprogrammes“ des Bundes vorgeschlagen. Dies hat die jüngst in Gunzenhausen anwesende Bayerische Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr, Kerstin Schreyer, nun bestätigt.

Maßgeblich hierfür waren, so Bürgermeister Fitz, die von städtischer Seite ins Feld geführten Kriterien, wie beispielsweise die verkehrliche Bedeutung des Bahnhofs, dessen Knotenfunktion, die Distanz zum nächsten barrierefreien Bahnhof, sowie der besondere Bedarf vor Ort. Dieser wird unter anderem durch die Bedeutung des Tourismus, aber auch die vielen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gekennzeichnet, die Gunzenhausen vorweisen kann.

Über die endgültige Aufnahme in das Barrierefreiheitsprogramm hat nun der Bund zu entscheiden.

Bürgermeister Karl-Heinz Fitz hat sich daher umgehend an den Abgeordneten im Deutschen Bundestag, Artur Auernhammer, gewandt. Er hat diesen gebeten, hierfür seinen Einfluss geltend zu machen. Das Zusammenwirken zwischen Bürgermeister Fitz und dem Abgeordneten Auernhammer hatte bereits 2017 zum Erfolg geführt, als es gelungen ist, den Bahnhof nebst umliegender Liegenschaften von der Bahn zu erwerben.

Der Stimmkreisabgeordnete Manuel Westphal hat sich bereits im Vorfeld für eine hohe Priorisierung des Bahnhofs in Gunzenhausen eingesetzt und wird den Prozess auch in Zukunft weiter mit unterstützen.

Die Vision des Bürgermeisters, das Bahnhofsgebäude nebst Umgriff zu einem Mobilitätszentrum zu entwickeln, könnte demnach Hand in Hand mit einem barrierefreien Ausbau der im Eigentum der Bahn befindlichen Bahnsteige und Unterführungen gehen.

Laut Bürgermeister Karl-Heinz Fitz stellt dies ein weiteres Projekt dar, das die Stadt wieder deutlich voran bringen wird.

Dazu eine Ergänzung von Stadtrat Werner Falk (FDP), der die Ankündigung natürlich zufrieden aufgenommen hat: “Die FDP hat den barrierefreien Ausbau des Gunzenhäuser Bahnhofs gefordert. Sie sieht zunächst die Bahn AG in der Pflicht, aber auch der Freistaat und die Stadt können mithelfen, das Projekt zu realisieren.”

Barrierefreiheit am Bahnhof

FDP-Antrag bereits eingereicht

Zur Problematik des Bahnhofs Gunzenhausen habe ich dem Bürgermeister einen Antrag der FDP vorgelegt mit der Bitte, ihn in den zuständigen Gremien des Stadtrats zu behandeln.  Hier der Wortlaut:

Beschluss:

Die Stadt Gunzenhausen baut den Bahnhof barrierefrei aus. Sie übernimmt die Planung und Kostenermittlung für den Einbau von drei Personenaufzügen und führt Verhandlungen mit der Eigentümerin, der Deutschen Bahn AG, mit dem Ziel, eine vertragliche Vereinbarung über Durchführung und Kostenbeteiligung abzuschließen.

Begründung:

Über den fehlenden barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen wird seit langer Zeit beklagt. Von verschiedenen Seiten gibt es daher die Forderung an die Bahn, die Barrierefreiheit herzustellen. Nachdem die Bahn AG aber andere Prioritäten bei der Verwendung ihrer Finanzmittel setzt und die Interessen der Stadt Gunzenhausen hierbei keine Rolle spielen, ist auch in nächster Zeit mit keiner Änderung des beklagenswerten Zustands zu rechnen.

Die FDP, die ich im Stadtrat vertrete, schlägt daher vor, dass die Stadt in Vorleistung geht und Verhandlungen mit der Bahn AG aufnimmt, in welchem Umfang sie sich an den Kosten beteiligt. Dabei kann durchaus ein langfristiger Abzahlungszeitraum ins Auge gefasst werden.

Der Einbau von drei Aufzügen wäre die logische Folge des bereits vor vielen Jahren erfolgten Ausbaus der Bahnsteigunterführung mit Ausgang nach Norden (plus behindertengerechter Auffahrt in die Unterführung).

Ich möchte daran erinnern, dass die Deutsche Bahn AG die stufenfreie Erreichbarkeit einer Station als Teil der Barrierefreiheit in ihrem Programm festgeschrieben und somit eine Selbstverpflichtung abgegeben hat. Nach der so genannten 1000er Regelung (Reisende am Tag), die seit 1998 in Deutschland und seit 2008 auch im europäischen Eisenbahnrecht gilt,  bestimmt das Fahrgastaufkommen über die Dringlichkeit der Barrierefreiheit an Bahnhöfen. Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen vom 1. Mai 2007 verpflichtet die Bahn, Programme zur Gestaltung und Fahrzeugen zu erstellen mit dem Ziel, eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen.

Im 3. Programm zur Umsetzung dieser Verpflichtung steht, dass die Bahn auch dort tätig werden muss, wo die vorgenannte Frequenz von 1000 Reisenden (sie trifft auf 33 Prozent der Bahnhöfe zu) nicht erreicht wird, wo es aber einen „besonderen Bedarf“ für den Einbau von Aufzügen gibt. Zu diesem gehören Behinderteneinrichtungen vor Ort. Im Fall von Gunzenhausen wäre dies der Fall, zumal hier die Regens Wagner-Stiftung und die Lebenshilfe entsprechende Einrichtungen unterhalten.

Soweit der Wortlaut des Antrags. Ich danke an dieser Stelle Jochen Loos für seinen Impuls und seine argumentative Hilfe in dieser Sache.

Werner Falk, Stadtrat

Besserer Mobilfunk auf dem Lande

MdL Westphal will sich dafür einsetzen

Der Stimmkreisabgeordnete für den Bayerischen Landtag Manuel Westphal fordert, die fünfte Generation im Mobilfunk (5G) auch im ländlichen Raum zügig auszubauen. 5G eröffnet in der digitalen Welt völlig neue Möglichkeiten und dessen Empfang wird auf Sicht ein wichtiger Standortfaktor sein.

Mit der fünften Generation des Mobilfunks wird man in Zukunft Datenraten von bis zu 10 Gigabit in der Sekunde erreichen können. Zum Vergleich: Die vierte Generation, Long Term Evolution (LTE), bietet theoretisch bis zu 1 Gigabit. „5G ist das Netz der Zukunft und wird uns als Schlüsseltechnologie ganz neue Möglichkeiten in der Digitalisierung eröffnen, zum Beispiel in der Landwirtschaft, der Industrie 4.0 und der Automobilindustrie. Aber auch im privaten Bereich werden neue Entwicklungen ermöglicht, zum Beispiel TV-Streaming-Dienste. Mit einer noch höheren Datenkapazität und einer schnelleren Reaktionszeit werden somit neue Potenziale freigesetzt“, erklärt der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal.

Gegenwärtig befindet sich die neue Technologie in der Entwicklung und wird auf verschiedenen Testfeldern erprobt. Ab 2020 soll 5G zur Verfügung stehen. Vorher müssen aber über die Bundesnetzagentur erst die notwendigen Frequenzen an die Mobilfunkanbieter versteigert werden. „Es ist wichtig, dass nicht nur die Ballungsräume beachtet werden, wie bei der Einführung von LTE, sondern dass das Mobilfunknetz auch in der Fläche angeboten und verbessert wird. Noch immer gibt es zu viele weiße Flecken, was von der Bundesnetzagentur gerne mit den zu hohen Kosten eines flächendeckenden Ausbaus begründet wird. Die Einführung von 5G sollte die Bundesnetzagentur als weiteren Anlass sehen, flächendeckend stabile Verbindungen zu ermöglichen und die notwendigen Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen. Derzeit ist nur geplant, bis 2022 98 Prozent der Haushalte mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde zu versorgen. Dies ist meiner Meinung nach zu kurz gefasst: Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass mindestens 98 Prozent der Fläche, nicht der Haushalte, versorgt werden müssen! Nur so kann auch der ländliche Raum nachhaltig von weißen Flecken befreit werden und in Zukunft die Mobilfunkversorgung auch bei uns deutlich verbessert werden“, verdeutlicht Westphal.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen. Zum Beispiel müssen die Netzanbieter verpflichtet werden, die notwendige Infrastruktur zu schaffen. Hier muss die Bundesregierung aktiv werden und bei der anstehenden Frequenzversteigerung dies als zwingende Bedingung einführen.

Ein weiterer Aspekt, der den zügigen Ausbau und damit das Voranschreiten in der Digitalisierung verhindert, ist der geringe Wettbewerb. Nur drei Anbieter konkurrieren auf dem deutschen Mobilfunkmarkt: Telekom, Vodafone und Telefónica. United Internet würde ebenfalls gerne in den deutschen Markt einsteigen, doch verfügt dieser Anbieter über keine Antennen in Deutschland. Eine mögliche Lösung: das sogenannte National Roaming. Der neue Anbieter könnte dabei unter bestimmten Voraussetzungen, die die Anbieter klären müssen, das Netz des Wettbewerbs mitnutzen. Bisher sperren sich die Mobilfunkanbieter aber dagegen. Hier muss dringend eine Lösung gefunden werden, um die weitere Digitalisierung nicht zu behindern.

Der Abgeordnete führt weiter aus: „Die Bayerische Staatsregierung ist mit dem Masterplan Bayern Digital schon gut aufgestellt. In seiner Fortschreibung im vergangenen Jahr wurde unter anderem auch die 5G-Initiative geplant, die die digitale Infrastruktur für die Gigabitgesellschaft schaffen soll. So soll unter anderem im Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen in Erlangen das neue Mobilfunknetz getestet werden, aber auch auf digitalen Testfeldern zum Beispiel im Bayerischen Oberland. Der Freistaat investiert in die weitere Digitalisierung, um Bayern zukunftsfähig zu gestalten! Mit den angesprochenen Forderungen auf Bundesebene kann sicherlich eine Verbesserung für den ländlichen Raum erreicht werden.“

Ländlichen Raum nicht abhängen!

Resolution von sechs Gemeinden im Grenzraum

In einer gemeinsamen Resolution fordern Petra Wagner als Oberbürgermeisterin der Stadt Oettingen, Werner Baum als 1.Bürgermeister der Stadt Treuchtlingen, Franz Bodenmüller als 1.Bürgermeister der Gemeinde Hainsfarth, Helmut Schindler als 1.Bürgermeister der Gemeinde Westheim, Susanne Feller-Köhnlein als 1.Bürgermeisterin der Marktgemeinde Heidenheim und Josef Weiß als 1.Bürgermeister der Gemeinde Gnotzheim eine höhere Priorisierung beim Ausbau der Staatsstraße 2216.
Der Zustand der Staatsstraße 2216 zwischen Oettingen und Treuchtlingen ist in weiten Teilen von einer äußerst kritischen Fahrbahnqualität und damit Sicherheit der Strecke sowie von einer in weiten Teilen unzureichenden Fahrbahnbreite geprägt. Seit Jahren wird am Fahrbahnzustand nur punktuell nachgebessert. Dementsprechend bietet sich den Verkehrsteilnehmern nur noch eine Straßenqualität, die einen Großteil der Bürgerinnen und Bürger sogar zu Umwegrouten motiviert. Dies ist besonders ärgerlich, wenn der für Pendler wichtige ICE-Bahnhof Treuchtlingen angefahren wird, der bis ins nördliche Schwaben einen bedeutendes Einstieg in das nationale Fernstreckennetz darstellt.
Aber auch die Bürgerinnen und Bürger aus dem südwestlichen Teil des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen  fühlen sich von ihrer Kreisstadt abgehängt, die ebenfalls nur über zeitaufwändige Ausweichrouten sicher zu erreichen ist.

Es sind vor allem die geringen Fahrbahnbreiten, die angesichts immer größerer LKW-Dimensionen und überbreiter landwirtschaftlicher Fahrzeuge einen großen Anteil von Verkehrsteilnehmern von dieser Staatsstraße fernhält. Dies führt dann zu deutlich reduzierten Kfz-Frequenzen, die zusätzlich eine höhere Priorisierung des Ausbaus verhindern!

Auch die Lage des Raums am jeweiligen äußersten Rand der Bezirke Mittelfranken und Schwaben hat wohl zusätzlich dazu geführt, dass dem Ausbau der St2216 in der Vergangenheit nicht die notwendige Aufmerksamkeit zuteil geworden ist.
Von gleichwertigen Rahmenbedingungen dieses ländlichen Raums mit städtischen Regionen – von der Landespolitik immer wieder betont – ist dieser Raum zwischen Oettingen und Treuchtlingen aber in der Tat noch weit entfernt. Sehr unverblümt hat dies die Bayerische Staatsregierung Helmut Schindler als 1.Bürgermeister von Westheim zu verstehen gegeben. Als er im Rahmen der dezentralen Verlagerung von Staatsbehörden in die ländlichen Räume eine in seiner Gemeinde gelegene, ausreichend geräumige und sofort bezugsfertige Immobilie anbot, wurde die fehlende Infrastruktur als ein Argument bemüht, diesen Standort auszuschlagen. Infrastrukturdefizite, die Landesbeamten wohl nicht zugemutet werden sollten, müssen hingegen von der Bevölkerung des ländlichen Raums schon über Jahre erduldet werden!

Die Unterzeichner dieser gemeinsamen Resolution an die Bayerische Staatsregierung als Baulastträger dieser Straße erwarten daher,

die Priorisierung der St2216 für den Ausbau zu erhöhen;
die vom Zustand dieser Staatsstraße in ihrer Entwicklungsperspektive abhängigen
Kommunen im ländlichen Raum nicht im Stich zu lassen und
den Bewohnern dieses Raums wieder das Gefühl zu verleihen, dass eine angemessene Erreichbarkeit in allen Teilen des Freistaats kein Privileg zentral gelegener Regionen und deren Bevölkerung bleibt.
Die Unterzeichner dieser gemeinsamen Resolution gehen davon aus, dass ihren berechtigten Interessen auch gerade deswegen Beachtung geschenkt wird, weil ihre jeweilige Randlage in den betroffenen Bezirken Schwaben und Mittelfranken mitunter eine vorrangige Gewichtung verhindert hat.

Triesdorfer Schülerwohnheim wird erweitert

Bezirk feierte Richtfest am Bildungszentrum

Stießen mit Triesdorfer Apfelsaft auf den Bau an: (v.l.n.r.) Bezirksrat Alexander Küßwetter, Heidi Ebersberger, 3. Bürgermeisterin von Weiden-bach, Direktor Otto Körner, Silke Walper-Reinhold vom Liegenschaftsreferrat des Bezirks, stellvertretende Leiterin des Liegenschaftsreferats, Katrin Timmerbeul-Zink, Heimleiterin Jennifer Zippold, Zimmermann Richard Hussendörfer, Stefanie Röger, 12. Klasse Berufsschule, Bezirksrätin Ingrid Malecha sowie Bezirksrat Ernst Schuster.  Foto: Sabine Künzel, LLA Triesdorf

Der Bildungsstandort Triesdorf boomt, weshalb der Bezirk Mittelfranken auch weiter in den Ausbau investiert. So wird derzeit das Schülerwohnheim Nummer 36 mit Gesamtkosten in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro erweitert. Beim klassischen Richtspruch zum Richtfest des Erweiterungsbaus am vergangenen Freitag schauten alle Beteiligten gebannt nach oben. Und das nicht nur, um dem traditionell fliegenden Glas zu entgehen, sondern auch mit Spannung und Stolz, weil sich der Bau perfekt im Zeitplan befindet.
„Allen Handwerkern und Planern sage ich herzlichen Dank, dass der Zeitplan so gut eingehalten wurde“, so Bezirksrat Alexander Küßwetter, Beauftragter für Bauwesen und Liegenschaften sowie für die Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf. Auch Direktor Otto Körner zeigte sich beeindruckt von dem reibungslosen und zügigen Ablauf des Baues. „Dadurch animiert, waren wir so sportlich, die ersten Zimmer bereits ab dem 2. September zu vermieten“, erklärte Körner.
Der Erweiterungsbau in Holzbauweise wird insgesamt 36 Betten, davon 22 Einzelzimmer und sieben Doppelzimmer umfassen. Außerdem wird es zwei Gruppenräume mit Teeküche sowie einen Gruppenraum mit einer Küchenzeile für Selbstversorger geben. Insgesamt wird der Bezirk Mittelfranken am Bildungszentrum Triesdorf damit 464 Wohnheimplätze vorhalten, die Betreuung der teilweise minderjährigen Schülerinnen und Schüler ist somit optimal gewährleistet.

Neues aus dem Stadtrat Gunzenhausen

Abwasserprojekt wird teurer

Um fast zwei Millionen Euro teurer als ursprünglich angenommen wird die Abwasseranlage (mit dem Bau eines Stauraumkanals entlang der Altmühlpromenade und einem Hochwasserpumpwerk) in Gunzenhausen . In der letzten Sitzung des Stadtrats haben die Fachplaner bereits Ausschreibungsergebnisse präsentiert. Weil sich die Kosten erhöht haben, ist jetzt zwingend eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Zwar hätte der Stadtrat nach dem Stand der Ausschreibung vergeben können, doch die Sache wäre rechtlich auf wackligen Füßen gestanden. Ein Mitbewerber, der nicht zum Zug gekommen ist, hat Beschwerde angekündigt. Und die hätte zur Folge, dass der Zeitplan nicht mehr  eingehalten werden könnte. Deshalb hat sich der Stadtrat auf Anraten der Fachplaner dafür ausgesprochen, eine neue Ausschreibung (jetzt europaweit) vorzunehmen. Er erwartet das gleiche Ergebnis, aber sicher ist das nicht. Im Stadtrat war man sehr angetan von einer technischen Lösung der Firma Uhrig aus dem schwäbischen Geisingen, die für einen speziellen Rohrausbau ein Patent entwickelt hat. Es ermöglicht einen bequemeren Kanalbau.

Im Kern geht es um den Überflutungschutz für die Kernstadt und um die Aufnahmekapazität der Abwasseranlage bei Starkregen und Hochwasser an der Altmühl.  8,2 Millionen (von 9,1 Millionen Euro Gesamtkosten) bleiben an der Stadt hängen, das sind 1,4 Millionen mehr als zunächst veranschlagt.

Erste Aufträge für Stadthallensanierung

Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung auch die ersten Aufträge für die Sanierung der Stadthalle vergeben. Sie entsprechen etwa 30 Prozent des Gesamtpakets. Wie die Fachplaner mitteilten,  sind bisher schon 70 Prozent der Gewerke ausgeschrieben. Positiv ist die Unterschreitung der Kosten um rund 380000 Euro (bezogen auf 70 Prozent der Vergaben). Begonnen werden soll am 10. April 2017. Die Baumeisterarbeiten wird die Firma Moezer aus Lichtenau für 2,5 Millionen Euro übernehmen, den Abbruch nimmt die Firma KS Engineering aus Laupheim für 359000 Euro vor.

430000 Euro für Feuerwehrhaus

In die Höhe geschnellt sind auch die Kosten für das neue Feuerwehrhaus in Laubenzedel. Nach dem gegenwärtigen Stand kostet es 430000 Euro. Ursprünglich war einmal von 250000 Euro ausgegangen worden, dann standen 320000 Euro im Raum.  Im Stadtrat war man sich einig, dass die Laubenzedeler Wehr einen Eigenleistungs-Anteil erbringen muss. 2018 feiert die Wehr ihr Jubiläum. Bis dorthin soll der Neubau fertig sein.

Grünes Licht für Gruber-Neubau

Die in der Region bestens beleumundete Firma „Radsport Gruber“ kann an der Weißenburger Straße 60 (gegenüber dem jetzigen Standort) einen zusätzlichen Bau errichten. Dort sollen schwerpunktmäßig E-Bikes präsentiert und verkauft werden. Der Stadtrat hat der Aufstellung eines Vorhabens- und Erschließungsplans und der Änderung des bestehenden Sanierungsbebauungsplans „Südliche Vorstadt“ zugestimmt. Damit hat er grünes Licht für das Projekt gegeben.

Werner Falk, Stadtrat der FDP in Gunzenhausen

Netzausbau verzögert sich

Stromleitung von Wassertrüdingen bis Eßlingen betroffen

Der Bau der geplanten 110-kV(Kilovolt)-Hochspannungsleitung zwischen
Wassertrüdingen und Eßlingen (Gemeinde Solnhofen) wird sich zeitlich
nach hinten verschieben. Die Main-Donau Netzgesellschaft geht derzeit
davon aus, dass die Leitung nicht vor 2019 gebaut wird.

Der Ausbau erneuerbarer Energien hat einen neuen Höhepunkt erreicht:
Derzeit sind rund 46.000 dezentrale Erzeugungsanlagen mit einer
Gesamtleistung von fast 2.000 MW (Megawatt) an das Stromnetz der Main-
Donau Netzgesellschaft angeschlossen. Allein 2015 kamen 2.000 neue
Anlagen hinzu. Aktuellen Prognosen zufolge wird sich diese Dynamik
möglicherweise ändern und der weitere Ausbau mittelfristig unter den
bisherigen Annahmen liegen.

Auch innovative Technologien, wie regelbare Ortsnetztransformatoren
oder aktives Blindleistungsmanagement, werden zunehmend im Stromnetz
eingesetzt. Sie sind beispielsweise in der Lage, die durch volatile
Einspeisung bedingten Spannungsschwankungen lokal begrenzt
auszugleichen.

Derzeit ist zudem ein Gesetz geplant, das Netzbetreibern erlaubt,
Erzeugungsspitzen zu kappen. Dies kann dafür sorgen, dass das Stromnetz
nicht mehr für die sehr selten auftretenden Belastungs-spitzen
ausgebaut werden muss.

Dieses veränderte Einspeisemanagement kann in Verbindung mit dem
verstärkten Einsatz innovativer Technologien helfen, den
Netzausbaubedarf im gesamten Netz der Main-Donau Netzgesellschaft zu
reduzieren oder zumindest zeitlich zu verlagern.

Die Main-Donau Netzgesellschaft hat sich aufgrund der derzeitigen
Entwicklungen entschieden, die im Raumordnungsverfahren bestätigten
Varianten der Trassenkorridore bis auf Weiteres nicht in einem
weiterführenden Planfeststellungsverfahren zu konkretisieren.

„Derzeit werden bei der Main-Donau Netzgesellschaft die aktuellen und
zukünftig zu erwartenden Ausbauszenarien analysiert, sowie der
verstärkte Einsatz innovativer Technologien und Konzepte in der
betroffenen Region geprüft“, erklärt Andreas Kees, Projektleiter bei
der Main-Donau Netzgesellschaft.

Raumordnungsverfahren zur neuen Stromleitung

Bürger und Verbände können Stellungnahmen zu den Leitungskorridoren abgeben

Das Raumordnungsverfahren zur geplanten 110-Kilovolt(kV)-Hochspannungsleitung zwischen Wassertrüdingen und Eßlingen (Gemeinde Solnhofen) hat begonnen: Seit Dezember 2014 stehen die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken zur Einsicht.
Unter www.regierung.mittelfranken.bayern.de finden Interessierte im Bereich Raumordnungsverfahren die Planungserläuterung, die Umwelt-, „Natura 2000“- und Raumverträglichkeitsstudien, die Dar-stellungen der technischen und räumlichen Alternativen sowie weitere Fachgutachten.
Anmerkungen und Einwendungen können bis zum 13. Februar 2015 per Brief oder elektronisch per E-Mail an die Regierungen von Mittelfranken, Schwaben bzw. Oberbayern gesendet werden. Die Kontaktdaten befinden sich auf den jeweiligen Regierungsseiten im Internet.
Zudem haben die von den untersuchten Trassenkorridoren betroffenen Stadt- und Gemeindeverwaltungen von der jeweiligen Regierung die Unterlagen in Papierform erhalten. Wann und wo die Unterlagen ausgelegt werden, geben die Gemeinden ortsüblich bekannt.
Pressestelle: Telefon 0911 802-58050, Telefax 0911 802-58053, E-Mail presse@n-ergie.de, www.n-ergie.de
• In Mittelfranken: Wassertrüdingen, Westheim, Heidenheim,
Treuchtlingen, Langenaltheim, Pappenheim, Polsingen und
Solnhofen
• In Schwaben: Auhausen, Hainsfarth, Megesheim, Wolferstadt,
Otting, Monheim, Rögling sowie Tagmersheim
• In Oberbayern: Mörnsheim und Schernfeld
Das Raumordnungsverfahren, das federführend von der Regierung
von Mittelfranken durchgeführt wird, dient dazu, die von der Main-
Donau Netzgesellschaft vorgelegten Trassenkorridore zu prüfen
und mit den Vorgaben der Raumordnung, der Landesplanung und
mit anderen raumbedeutsamen Planungen abzugleichen.
„Nach sechs Monaten schließt die Regierung das Raumordnungsverfahren
mit einer sogenannten landesplanerischen Beurteilung
ab“, erklärt Andreas Kees, Projektleiter der Main-Donau Netzgesellschaft
mbH. „Erst im Planfeststellungsverfahren, wofür die Vorbereitungen
ab Mitte 2015 beginnen, wird der konkrete Trassenverlauf
festgelegt und bestimmt, welche Abschnitte als Erdkabel und welche
als Freileitung ausgeführt werden.“
Im Planfeststellungsverfahren werden – ähnlich wie im Raumordnungsverfahren
– die Antragsunterlagen nochmals in den Verwaltungen
ausgelegt.
Alle Informationen zum Netzausbau der Main-Donau Netzgesellschaft
finden Interessierte unter www.main-donau-netz.de.
Seit 1. Januar 2015 heißt der Netzbetreiber der N-ERGIE Aktiengesellschaft
Main-Donau Netzgesellschaft. Der Grund für die Umbenennung
des Unternehmens sind gesetzliche Vorgaben zur Entflechtung
der Netze von der Erzeugung und dem Vertrieb.