Tiefengrundwasserentnahmen: Aktueller Sachstand
Im südlichen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen fördert die öffentliche Wasserversorgung überwiegend Wasser aus dem überdeckten Sandsteinkeuper. Ebenso wird dieses Tiefengrundwasservorkommen zur Mineralwasserherstellung entnommen. Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen soll eine Reduzierung der einzelnen Entnahmen aus dem überdeckten Sandsteinkeuper sowie eine Anpassung der einzelnen Wasserrechte für die Nutzer in unserem Landkreis erfolgen, um das Tiefengrundwasserreservoir zu entlasten, da der überdeckte Sandsteinkeuper Übernutzungstendenzen zeigt.
Das Tiefengrundwasser im überdeckten Sandsteinkeuper regeneriert sich nur sehr langsam und hat damit ein hohes Grundwasseralter. Es enthält Anteile, die vor mehreren Jahrzehnten, Jahrhunderten oder Jahrtausenden gebildet wurden. Bei oberflächennahen
Grundwasservorkommen liegt das Alter bei Monaten, Jahren bis zu wenigen Jahrzehnten. Aufgrund der mächtigen schützenden Deckschichten und des hohen Grundwasseralters ist das unbeeinflusste Tiefengrundwasser im überdeckten Sandsteinkeuper oft völlig frei von anthropogenen Schadstoffen. Aufgrund seiner Charakteristik eignet sich Tiefengrundwasser damit auch zur Mineralwasserherstellung. Dies ist als Verwendungszweck im Landesentwicklungsplan auch so vorgesehen.
Um den Grundwasserkörper des überdeckten Sandsteinkeupers zu schonen, haben die betroffenen Wasserversorger sowie die Fa. Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH unter Federführung des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach und des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen gemeinsam über mögliche Alternativen für die Trinkwasserversorgung und die Gewinnung von Mineralwasser beraten.
Nach der Mineral- und Tafelwasserverordnung werden an die Anerkennung von Wasser als Mineralwasser hohe Anforderungen gestellt. Es muss seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen haben und aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen werden.
Daher führt das Unternehmen Altmühltaler derzeit Probebohrungen für eine Kompensation der Gewinnung aus dem überdeckten Sandsteinkeuper durch, die das Grundwasservorkommen des Eisensandsteins erschließen.
Auf Homepage des Landesamts für Umwelt (LfU) ist der Eisensandstein nicht als wasserwirtschaftlich bedeutsames Grundwasservorkommen ausgewiesen. Er liegt im Hinblick auf die Schichtenfolge unterhalb des vom Landesamt für Umwelt wasserwirtschaftlich bedeutsamen Grundwasservorkommens „Weißer Jura, Karst“ und oberhalb des tiefer liegenden „Burg- und Blasensandstein“.
Welchen Charakter das Wasser an den Standorten der Probebohrungen letztlich haben wird und welches nutzbare Dargebot vorhanden ist, soll durch die Probebohrungen erkundet werden.
Die bisherigen Untersuchungen aus der ersten Probebohrung deuten auf eine entsprechende Wasserqualität hin, die für eine Mineralwasseranerkennung notwendig ist. Die Wasserproben zeigen keine anthropogenen Beeinträchtigungen. Offensichtlich liegt ein gut geschütztes Grundwasservorkommen vor, wie es die Mineral- und Tafelwasserverordnung erfordert. Der Eisensandstein weist an dieser Stelle offensichtlich Tiefengrundwassercharakter auf und könnte somit der Entlastung des überdeckten Sandsteinkeupers dienen.
Der Eisensandstein wurde als Alternative gewählt, da er entgegen dem überdeckten Sandsteinkeuper keine Übernutzung zeigt. Auch aufgrund der vorliegenden Wasserqualität im Eisensandstein wäre eine Nutzung wünschenswert, um den überdeckten Sandsteinkeuper zu schonen.
Die finale Prüfung der Eignung als Mineralwasser erfolgt im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nach Abschluss der Probebohrungen. Die Ergebnisse der Probebohrungen werden voraussichtlich im Frühsommer 2023 vorliegen. Das Landratsamt wird darüber auch wieder umfassend informieren.
Einzelgespräche mit den Wasserversorgern abgeschlossen
Mit den Wasserversorgern der öffentlichen Wasserversorgung wurden resultierend aus der gemeinsamen Absprache Anfang des Jahres Einzelgespräche durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach und das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen geführt.
Erste Überlegungen aus diesen Gesprächen wie zum Beispiel die Schaffung neuer Verbundleitungen, Reduzierungen der Wasserverluste, Errichtung neuer Gewinnungsanlagen oder auch Alternativensuche für Großabnehmer werden durch die Wasserversorger nun geprüft und sollen dann auch mit konkreten Zahlen zur Reduzierung der Entnahme aus dem überdeckten Sandsteinkeuper hinterlegt werden.
Wasserrechtliche Verfahren
Wasserrechtlich sind dazu auch entsprechende Verfahren durchzuführen. Die Fa. Altmühltaler muss nach Abschluss der Probebohrungen zunächst für die Errichtung von Förderbrunnen sowie die Durchführung der weiteren notwendigen Pumpversuche einen Wasserrechtsantrag beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen stellen.
Für die spätere Förderung aus den Eisensandsteinbrunnen wie auch ggfls. für die ergänzende Nutzung des Sandsteinkeuperwassers in stark reduzierter Menge sollen dann die Fa. Altmühlthaler wie auch die öffentlichen Wasserversorger jeweils weitere Wasserrechte neu beantragen, denn Ziel ist, dass alle Wasserrechte im Jahr 2026 neu verbeschieden werden. Die Wasserrechtsverfahren werden durch das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen durchgeführt und werden auch eine längere Zeit in Anspruch nehmen, Anträge für eine Entnahme liegen derzeit weder von der Fa. Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH noch von einem Wasserversorger vor.
Wie geht es weiter?
Nach Abschluss der Probebohrungen werden sich alle Nutzer gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach und dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen treffen und die Ergebnisse sowie das weitere Vorgehen besprechen.
Danach wird auch wieder eine Information für die Öffentlichkeit bereitgestellt.
Die aktuellen Informationen sind jederzeit auf der Homepage des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen zu finden (www.landkreis-wug.de/informationen-wasserrechtsverfahren/). Die Aktualisierung der Seite erfolgt nach Sachstand aber auch nach Beantwortung von Bürgeranfragen, um die Informationen für die Bevölkerung zugänglich zu machen und immer ausführlich und aktuell zu halten.
Bei Fragen zu dem Thema steht das Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt sowie das Wasserwirtschaftsamt Ansbach jederzeit gern zur Verfügung.
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