Lkw bleiben draußen

Durchfahrtsverbot für Lkw in Teilen Gunzenhausens

Zur Verminderung des Verkehrsaufkommens und damit einhergehender Entlastung der Innenstadt wird ab Ende Mai 2023 in Teilen Gunzenhausens ein Durchfahrtsverbot für LKW und andere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erlassen. Vom Durchfahrtsverbot betroffen sind die Bühringerstraße, die Luitpoldstraße, die Krankenhausstraße, die Rot-Kreuz- Straße zwischen der Bühringerstraße und der Luitpoldstraße und die Gartenstraße zwischen der Bühringerstraße und der Luitpoldstraße. Beschlossen wurde das Durchfahrtsverbot bereits im letzten Jahr vom städtischen Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt.
Die Durchfahrtsverbotszonen werden am Dienstag, 23. Mai 2023, sukzessive durch Verkehrszeichen ausgewiesen. Neben diesen Hinweisen in der Innenstadt werden auch Schilder an der B 13 über das Durchfahrtsverbot in der Stadt informieren.
Vom Verbot ausgenommen sind PKW, Kraftomnibusse und Fahrzeuge des Rettungsdienstes, der Polizei, Müllabfuhr, städtischer Bauhof o.ä.. Weitere Ausnahmen gelten für den Anliegerverkehr, wobei das Anliegen im gesperrten Bereich liegen muss. Als Anliegerverkehr gelten auch Fahrzeuge, die zur Erbringung einer Dienstleistung oder eines Handwerksnotwendig sind. Die bloße Durchfahrt zu einem außerhalb der Durchfahrtszone befindlichenZiel ist untersagt. Bitte beachten Sie: Ein Verstoß gegen das Durchfahrtsverbot wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro geahndet.
Für Fragen steht das Ordnungsamt der Stadt Gunzenhausen unter E-Mail an ordnungsamt@gunzenhausen.de gerne zur Verfügung

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