Alt-Führerscheine – Umtausch für Geburtsjahrgänge 1959-1964
Wie bereits mehrfach in der Presse dargestellt, ist es aufgrund einer EU-Verordnung zwingend erforderlich, noch gültige rosa und graue Papierführerscheine umzutauschen. Aktuell betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964. Für diese Jahrgänge gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2023. Betroffene sind aufgefordert, ihre Führerscheine möglichst zeitnah umzutauschen.
Bis jetzt haben viele Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 den Antrag zum Umtausch der grauen bzw. rosa Papierführerscheine noch nicht gestellt.
Damit eine Bearbeitung der Anträge durch die Führerscheinstelle und die Herstellung der Kartenführerscheine durch die Bundesdruckerei noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist möglich ist, muss der Antrag nun umgehend eingereicht werden.
Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1959 – 1964, die nach Ablauf des 19.01.2023 noch mit einem grauen oder rosa Führerscheindokument Auto fahren, müssen ggf. mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem entsprechenden Bußgeld rechnen.
Um den Umtausch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen, empfiehlt die Führerscheinstelle, den Antrag auf Umtausch mit der Post zu schicken. Das Antragsformular und nähere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar. Personen ohne Internetzugang können sich auch an die jeweilige Heimatgemeinde wenden.
Die ausgefüllten Anträge können per Post oder Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg) abgegeben werden. Dem Antrag müssen das Unterschriftenblatt und ein biometrisches Lichtbild (max. ein Jahr alt) hinzugefügt werden. Bei der Antragstellung reicht zunächst eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises.
Sobald der neue Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt wurde, werden die antragstellenden Personen schriftlich von der Führerscheinstelle benachrichtigt, ab wann der neue Führerschein voraussichtlich abgeholt werden kann.
Geburtsjahrgänge vor 1953 haben für den Umtausch gemäß den Bundesvorgaben Zeit bis zum Jahr 2033.
Für Inhaber von alten grauen oder rosa Führerscheinen der Geburtsjahrgänge nach 1964 ergeben sich die folgenden Fristen:
1965 bis 1970: 19. Januar 2024
1971 oder später: 19. Januar 2025
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