Landratsamt klärt die Frage der Förderung
Der Kreisausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung am 18. Juli 2022 u.a. mit der Frage einer finanziellen Beteiligung des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen an Bau- oder Ausbaumaßnahmen der Gemeinden bei Radwegen / Geh- und Radwegen im Bereich der Kreisstraßen befasst und dabei einstimmig den Eckpunktbeschluss gefasst.
Dieser Eckpunktebeschlusses soll zukünftig in der Zeit bis zur Fertigstellung des derzeit in der Erstellung befindlichen landkreisweiten Radverkehrskonzepts als vorläufige allgemeine Handlungsleitlinie für eine finanzielle Beteiligung des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen an Bau- oder Ausbaumaßnahmen der kreisangehörigen Gemeinden bei Radwegen / Geh- und Radwegen außerhalb der Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen dienen, die mit Unterstützung der Gemeinden als Beteiligte auf Grundlage einer im Einzelfall abzuschließenden Vereinbarung durchgeführt werden.
Kommunen im Landkreis, die im Bereich der Kreisstraßen ein konkretes Interesse an der Realisierung von Bau- bzw. Ausbauvorhaben von Radwegen / Geh- und Radwegen außerhalb der Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen haben, können sich ab sofort zur Abklärung der Förderwürdigkeit des jeweiligen Vorhabens (ggf. in Abstimmung mit der Förderstelle der Regierung von Mittelfranken) sowie zur Klärung von Durchführungsfragen an die Tiefbauverwaltung des Landkreises wenden (E-Mail: tiefbauamt.lra@landkreis-wug.de , Tel. 09141/902-476).
Bedauerlicherweise wurden in einem Zeitungsbericht im Weißenburger Tagblatt am 21.07.2022 einige Informationen und Aussagen aus der Sitzung des Kreisausschusses am 21.07.2022 nicht zutreffend wiedergegeben. Aus diesem Grund haben wir die Redaktion des Weißenburger Tagblatts noch um eine entsprechende Berichtigung gebeten.
Zur Klarstellung weisen wir Sie in Bezug auf die in diesem Zeitungsbericht getroffenen Aussagen noch auf folgende Punkte hin:
- Aussage im vorliegenden Zeitungsbericht: „Im Kreisausschuss stimmte man einstimmig dafür, 300.000 Euro in den nächsten Haushalt zu diesem Zweck einzustellen. Der Kreistag muss diesem Votum noch folgen.“
Diese Aussage ist nicht zutreffend.
Im Haushalt 2022 des Landkreises sind bereits 300.000 € für die Förderung des Ausbaus von Radwegen eingestellt. Diese Mittel stehen somit bereits zur Verfügung und können von den Gemeinden ab sofort unter Beachtung des nunmehr erfolgten Eckpunktebeschlusses des Kreisausschusses für konkrete Ausbaumaßnahmen bei Radwegen im Bereich der Kreisstraßen in Anspruch genommen werden (Anmerkung: Für jedes einzelne Förderprojekt ist dazu noch ein gesonderter Beschluss des Kreisausschusses sowie der Abschluss einer Durchführungsvereinbarung zwischen Landkreis und der entsprechenden Gemeinde erforderlich, die diese Maßnahme im Wege der Inanspruchnahme staatlicher Förderprogramm sowie der ergänzenden 10%-Förderung des Landkreises durchführt.).
Ein gesondertes Votum des Kreistages ist in Zusammenhang mit dem gefassten Eckpunktebeschluss des Kreisausschusses bzw. zur Gewährung der im Haushalt 2022 bereits zur Verfügung stehenden Fördermittel an die Gemeinden nicht mehr erforderlich, da sich der Beschluss des Kreisausschusses im Rahmen der vom Kreistag bereitgestellten Finanzmittel bewegt.
- Hinweis im vorliegenden Zeitungsbericht: „Dabei wird man allerdings allein mit den bislang vorhandenen Mitteln von 300.000 € nicht weit kommen, stellte Simon fest. Pro Meter Radweg geht man derzeit von rund 300 € an Kosten aus, was bedeuten würde, dass man einen Kilometer Radweg pro Jahr mit den Landkreismitteln bauen könnte“.
Falls der Landkreis mit den im Haushalt 2022 vorhandenen 300.000 € Radwege im Bereich der Kreisstraßen ohne weitere Inanspruchnahme staatlicher Förderprogramme selbst ausbauen würde, könnte in diesem Fall lediglich der Ausbau einer Gesamtstrecke von etwa einem Kilometer finanziert werden. Dies wäre jedoch wenig zielführend! Von daher liegt es im Interesse des Landkreises und der Gemeinden, hier Projekte zu realisieren, bei denen neben der Landkreisförderung in Höhe von 10 Prozent auch eine staatliche Förderung des Radwegeausbaus abgerufen werden kann (Förderhöhe seitens des Staates nach BayGVFG bzw. BayFAG bis zu 80 Prozent). Da der Landkreis in Ergänzung zu den staatlichen Zuwendungen für den Radwegeausbau im Bereich der Kreisstraßen auf Grundlage des nunmehr gefassten Eckpunktebeschlusses 10 Proznt der zuwendungsfähigen Kosten übernehmen kann (max. im Rahmen der aktuell im Jahr 2022 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von insgesamt 300.000 €), wäre somit mit dieser zusätzlichen Landkreisförderung ein Gesamtausbauvolumen von maximal 3.000.000 Euro an zuwendungsfähigen Kosten realisierbar, so dass auf diese Weise der Bau bzw. Ausbau von Radwegen für eine Gesamtstrecke von bis zu 10 km ermöglicht werden könnte.
- Hinweis im vorliegenden Zeitungsbericht: „Im Kreisausschuss wurde der Vorstoß des Landkreises allgemein begrüßt. Josef Miehling, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler, stellte lediglich die Höhe der eingeplanten Mittel infrage. 300.000 € sei aus seiner Sicht nicht sehr viel. Landrat Manuel Westphal betonte, dass man mit dieser Summe ins erste Jahr gehen könnte und bei Bedarf für die Folgejahre aufstocken könne.“
Diese Aussage von Landrat bezog sich auf das Jahr 2022, da bereits in diesem Jahr die 300.000 € für den Radwegeausbau im Haushalt eingestellt sind und somit zur Verfügung stehen. In welcher Höhe ab dem Haushaltsjahr 2023 und Folgejahre Mittel für den Radwegeausbau in die jeweiligen Haushalte eingestellt werden, bleibt dem Budgetrecht und damit der politischen Entscheidung des Kreistages vorbehalten. Soweit hier mehrheitlich die Auffassung bestehen sollte, dass der Landkreis zukünftig Finanzmittel für den Radwegeausbau in einem größeren Umfang als im Jahr 2022 bereitstellen sollte, kann dies in den jeweiligen jährlichen Haushalten entsprechend veranschlagt werden.
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