Wer Steuern zahlen muss!

Auch Senioren können Ausgaben absetzen

Die diesjährige Rentenerhöhung ist beschlossene Sache: Zum 1. Juli 2022 steigen die Renten aus der
gesetzlichen Rentenversicherung. Um wie viel die Renten genau steigen, wird erst im Frühjahr 2022
feststehen. Das Plus beträgt vermutlich 4,4 Prozent im Westen. Erfreulich auf der einen Seite – ärgerlich
auf der anderen Seite. Denn immer mehr Rentner rutschen dadurch in die Steuerpflicht und sind gehal-
ten, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Dabei gilt: Je später die Rente beginnt, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil der Rente. Während
Senioren, die seit dem Jahr 2005 oder früher eine gesetzliche Rente bekommen, noch 50 Prozent der
ersten Rente steuerfrei erhielten, gibt es für Senioren, die im Jahr 2022 in Rente gehen, nur noch einen
steuerfreien Anteil von 18 Prozent. Der steuerfreie Teil der Rente wird für jeden Rentnerjahrgang auf
Dauer festgeschrieben. Rentenerhöhungen sind daher zu 100 Prozent steuerpflichtig. In konkreten Zah-
len heißt dies, dass ledige Senioren, die keine weiteren Einnahmen haben, in diesem Jahr rund 18.000
Euro steuerfrei erhalten können. Vorausgesetzt, die Rente begann 2005 oder früher. Wer beispiels-
weise erst 2021 in Rente ging, kann 2022 immerhin noch rund 14.000 Euro steuerfrei vereinnahmen,
rechnet der Bund der Steuerzahler vor.
Wer diese Beträge überschreitet oder noch weitere Einnahmen hat, zum Beispiel aus einer Betriebs-
rente oder aus Vermietung und Verpachtung, sollte sich mit dem Thema Steuererklärung befassen. Wie
hoch die Steuerlast tatsächlich ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Denn auch Senioren können Ausgaben
steuermindernd absetzen, beispielsweise Kosten für Zahnersatz oder eine neue Brille. Auch wer einen
Handwerker, Hausmeister oder eine Haushaltshilfe beschäftigt, kann diese Ausgaben in der Einkom-
mensteuererklärung angeben und so seine Steuern senken.
In seiner Broschüre „Steuererklärung für Senioren“ zeigt der Bund der Steuerzahler auf, wer eine
Erklärung abgeben muss, worauf zu achten ist und welche Ausgaben berücksichtigt werden können.
Die Borschüre kann kostenfrei bestellt werden unter der Hotline 089 126008-98 unter Angabe des Stich-
worts Steuererklärung für Senioren und der Zustellanschrif

Falk Report jeden Monat per E-Mail bekommen

Der "Falk Report" berichtet  monatlich aus dem Leben im Fränkischen Seenland (Altmühlfranken).

Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

Es würde mich freuen, wenn wir auf diese Weise im Kontakt bleiben könnten.

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Teile diesen Artikel

One Thought on “Wer Steuern zahlen muss!

  1. Heinz Rahm on 1. Februar 2022 at 19:52 said:

    Dass Rentner auch noch Steuern zahlen müssen, ist eine Unverschämtheit, aber unsere „Führung“ (das Wort „Regierung“ passt schon lange nicht mehr), ob links oder rechts, hat schon lange den Kontakt zum Pöb… , ich meine zum Normalbürger verloren. Deshalb wähle ich auch nie mehr. Game over!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Post Navigation