Originelle Begebenheit aus dem frühen 19. Jahrhundert
Das kleine Dorf im Spalter Hügelland war Gretna Green voraus. Jedenfalls galt es anfangs des 19. Jahrhunderts für etliche Jahre als Heiratsparadies – ähnlich dem kleinen südschottischen Ort, in dem bis heute jährlich an die 5000 Ehen von jungen Leuten ab 16 Jahren ohne Zustimmung der Eltern geschlossen werden. Die „Hochzeitsgeschäfte des Fünfbronner Pfarrers Seefried“ beschreibt Walter Salfner in der neuen Ausgabe von „Alt-Gunzenhausen“ – eine historisch originelle und seltene Begebenheit, in den Augen heutiger Betrachter eine amüsante Story.
Allein in den Jahren 1801-1804 vollzog der Geistliche Johann Gottlieb Christian Seefried nachweisbar 73 Trauungen ohne behördliches Aufgebot oder die elterliche Zustimmung. Schaf- und Schweinehirten, wandernde Gesellen, Spielleute und Soldaten waren es, die aus allen möglichen deutschen Gebieten nach Fünfbronn kamen, um sich hier „copulieren“ zu lassen. Der Keilberger Schuhmachermeister Adam Breit (mit Barbara Storzin aus Absberg) war unter ihnen, aber auch der Ottmannsberger Schneidergeselle Johann Michael Oertel (mit Anna Donhäuser aus Hohenkemath), der Arberger Taglöhner Andreas Spintler (mit Barbara Seitz aus St. Veit) oder der Ramsberger Viehhirte Simon Hieronymus Gintner (mit Anna Maria Prunner aus Keilsdorf).
Dass dem Geistlichen, dem die Einkünfte in der kleinen Gemeinde nicht ausreichten, um ein erträgliches Leben führen zu können, das unkonventionelle Geschäft überhaupt möglich war, hat seinen Grund auch in den damals verwirrten rechtlichen Verhältnissen. Das Dorf war damals überwiegend evangelisch, aber die beiden größten Höfe gehörten Katholiken. Das Kirchenpatronat hatten über viele Jahrzehnte die Herren von Lentersheim, die auf Schloss Altenmuhr beheimatet waren. Sie kassierten zwei Drittel des Zehnten von den Fünfbronnern. Davon bezahlten sie auch den Pfarrer und Lehrer. Die Grundherrschaft änderte sich über die Zeit mehrmals. Fraischsteine (Grenzsteine) aus dieser Zeit sind heute noch in der Flur erkennbar. Nach dem Tod des letzten Ansbacher Markgrafen Alexander kam das Fürstentum unter preußische Herrschaft und Karl August von Hardenberg organisierte es nach modernen Gesichtspunkten. Die Überschüsse aus den fürstlichen Geschäften blieben nicht etwa in der Region, sondern flossen ins preußische Fürstenhaus nach Berlin. Historiker bestätigen: Hardenbergs fast unbeschränkte Machtpolitik war nur möglich, weil die Zeitumstände (Bedrohung durch Frankreich) den preußischen Schutz nahe legten und obendrein unter den neuen Herren Sicherheit versprachen.
Zwischen die Fronten geriet dabei der Pfarrer Seefried, der übrigens dem letzten verbliebenen Lentersheimer Grundherren die Grabrede hielt. Der fürstliche Verwalter Hardenberg hatte das Lehen Altenmuhr für seine Verdienste erhalten. Weil aber von Muhr keine materielle Unterstützung für Pfarrei und Schule kam, kam sich der Pfarrer ziemlich verloren vor. Die Herren in Ansbach (markgräfliches Konsistorium) und Eichstätt (Bistum) pflegten ihr gespanntes Verhältnis. Seefried gelobte „devotest“ dem Bischof „Treue und tiefste Unterthänigkeit“ und bat um Hilfe. Der zweijährige Schwebezustand versetze ihn und den Lehrer in „tiefste Armut“, klagte er. Dann klärte sich, welchem Landesherrn er unterstand, aber besoldet wurde er auch von dem Eichstätter Bischof Josef Graf von Stubenberg nicht. Von den Einnahmen der Fünfbronner Pfarrei gingen nur 23 Prozent an den Geistlichen. Etwas besser erging es dem Lehrer Johann Wilhelm Meyer, der eine Fünfbronner Bauerntochter heiratete und damit weitgehend ausgesorgt hatte.
Im Zuge der Säkularisierung kam das Eichstätter Fürstentum an Bayern (1802). Innerhalb von wenigen Jahren registrierte Fünfbronn drei Landesherren: Eichstätt, Bayern und Preußen. Die Besoldungsprobleme blieben aber die gleichen – bis dem Pfarrer Seefried eine glänzende Idee kam. „Er etablierte eine Art Heiratsgeschäft“, schreibt Walter Salfner (der Fünfbronner Autor war Studienrat am Simon-Marius-Gymnasium in Gunzenhausen). „Jedwedes Paar“ konnte sich nach seinem Plan im kleinen Dorf trauen lassen. Sie mussten nur ihre Ehelosigkeit erklären und eine Gebühr zahlen. Nicht einmal die Einwilligung der Eltern war bei minderjährigen Paaren gefragt, auch das dreimalige Aufgebot fand nicht statt. So kamen viele Paare, die oftmals gar keinen festen Wohnsitz hatten, nach Fünfbronn, darunter auch ein „Parapluie-Macher“, also ein Regenschirmhersteller. Als Trauzeuge trat stets Lehrer Meyer auf, das Geschäft ging gut. Mit der Zeit aber regte sich Widerstand, nicht von den Fünfbronnern, sondern von „gewissen ausländischen Institutionen“. Es war die Rede von einem „unbefugten Schritt“, man stellte die Gültigkeit des Copulationsschreibens in Frage und bezweifelte, ob die Ehen den katholischen Grundsätzen entsprächen. Der Alerheimer Pfarrer Vetter beschwerte sich, dass Seefried ihn durch die Trauung seiner Tochter mit einem Apotheker „ins Unglück gestürzt“ habe. Der unkonventionelle Trauungspfarrer rechtfertigte sein Vorgehen mit dem Hinweis, die Tochter sei wohl von einem geizigen Vater aufgezogen worden und habe „die Härte des stiefmütterlichen Herzens“ zu spüren bekommen.
Das damals gültige allgemeine Landrecht hatte die Eheschließung mit einer ganzen Reihe von Paragraphen verbunden, um die sich Seefried aber wenig scherte. Er beklagte, in für ihn schweren und unsicheren Zeiten nicht „Schutz und Hülfe“ erfahren zu haben, die amtlichen Stellen hätten seine Sorgen „mit Stillschweigen“ behandelt. Zu seiner Verteidigung führte er an, dass auch schon der frühere Patronatsherr die Trauung auswärtiger Paare angeordnet habe, die finanzielle Lage und die Amtstätigkeit in einer Art gesetzesfreiem Raum ihn dazu genötigt habe. Wohl aber habe er manche Trauungen auch aus Mitgefühl gegenüber den sozial Benachteiligten vollzogen. Wie Autor Walter Salfner eruierte, führte der Geistliche an manchen Tagen gleich drei Paare an den Traualtar.
Zumindest der Gunzenhäuser Dekan Recknagel empfand Verständnis für seinen geistlichen Bruder: „Bei den zu Schulden gebrachten Vergehen dieses Mannes soll allergnädigst auf seine traurige Lage Rücksicht genommen werden“. Die frühere Kirchenherrschaft, also das Bistum Eichstätt, hätte lange Gelegenheit gehabt, die Dinge zu regeln. Als sich auch das Ansbacher Konsistorium (fürstliche Verwaltung) für nicht zuständig erklärte, wuchs Gras über die Affäre. Aber die Besoldungsrückstände waren geblieben. Deshalb wandte sich der finanziell klamme Pfarrer an den inzwischen nach Berlin weggelobten Hardenberg. Er machte zu den Hochzeitseinnahmen keine Angaben, andererseits verlangte auch das preußische Amt keine Auskunft. Er erbat sich „lebenslängliche Protection“ und äußerte den Wunsch, „allergeneigteste Rücksicht zu nehmen“ und ihn „nach allenfalls sich ergebender Veränderung“ nach Altenmuhr zu versetzen. Daraus wurde aber nichts. Er kam nach Altenmünster bei Crailsheim, dann nach Ergersheim bei Bad Windsheim, wo er nach seiner Erblindung 1853 starb und seine letzte Ruhestätte fand.
Sein Nachfolger in Fünfbronn war Christian Friedrich Bomhardt fand klare Worte für die Fünfbronner Behausung („wahre Hütten“) und schrieb an die Ansbacher Verwaltung, er wolle lieber einen „Bauernkorb“ (Kleinbauernhaus) beziehen als in diesem Pfarrhaus zu wohnen und beneide den Gemeindehirten um seine Wohnung. Die weiteren Vorgänge: Der markgräfliche Verwaltungschef Hardenberg verkaufte 1809 seinen Besitz in Alten- und Neuenmuhr, ein Jahr später gelangte er an das Königreich Bayern, erst hundert Jahre später zog dort die Familie von Le Suire auf.
Das Jahrbuch „Alt-Gunzenhausen“ des Vereins für Heimatkunde ist für 15 Euro im örtlichen Buchhandel erhältlich.
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