Baulandmobilisierungsgesetz 2021 wird wirksam
Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland ist am 23. Juni 2021 in Kraft getreten. Ziel ist es, Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens zu unterstützen. Überwiegend wurden Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Planzeichenverordnung (PlanZV) geändert, aufbauend auf den Empfehlungen der Kommission für nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik (Baulandkommission).
Das Baulandmobilisierungsgesetz hat zum Ziel, Baulücken und brachliegende Flächen für Kommunen schneller und flexibler nutzbar zu machen. Dies erfolgt unter anderem durch die Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte bei Problemimmobilien und brachliegenden Grundstücken. Auch die Erweiterung des Baugebotes in Gebieten mit angespannten Wohnungsmarkt soll zur leichteren Erschließung von Baulücken und ungenutzten Grundstücken führen. Durch die Erweiterung kann zukünftig in solchen Gebieten eine Wohnbebauung vorgeschrieben werden unter Wahrung eines Verfügungsrechtes zugunsten des engsten Familienkreises. Außerdem wird mit dem sektoralen Bebauungsplan ein neues Planungsinstrument für die Gemeinden eingeführt, um einen Bauleitplan auch gezielt für den sozialen Wohnungsbau aufzustellen.
Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erschwert und bedarf dann einer behördlichen Genehmigung.
Die Bauverwaltung im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat die wichtigsten Punkte in einem Merkblatt zusammengefasst, das der vorliegenden Pressemitteilung beigefügt ist.
Wie gehabt, ist die Anwendbarkeit von Rechtsgrundlagen stets einzelfallbezogen zu prüfen. Auskunft erteilen die zuständigen Gemeindeverwaltungen oder das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen sowie für Vorhaben im Stadtgebiet die Große Kreisstadt Weißenburg i. Bay. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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