Noch nicht über den Berg

Corona-Situation im Landkreis

Das Landratsamt erklärt zur akuellen Lage: Weiterhin befinden wir uns im Landkreis auf einem hohen Niveau an Neuinfektionen. Zwar ist die 7-Tage-Inzidenz in den vergangenen Tagen grundsätzlich eher rückläufig, die tägliche Zahl der Neuinfektionen liegt jedoch noch nicht in einem Bereich, in dem von einer dauerhaften und stabilen Senkung der Infektionszahlen ausgegangen werden kann. Daher liegt die 7-Tage-Inzidenz heute auch wieder bei 104,5.

Die nächsten Tage und Wochen werden zeigen, wie sich die Situation weiterentwickelt. Weiterhin ist größte Vorsicht und Geduld erforderlich, auch mit Blick auf mögliche Lockerungen der aktuellen Corona-Regelungen. Vermieden werden sollte, dass regional erneut strengere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegen zu wirken. Daher kann das Gesundheitsamt im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen nur weiterhin an die Bevölkerung appellieren, die bestehenden Regelungen konsequent einzuhalten.

Mit Blick auf die voranschreitenden Impfungen gegen das Coronavirus hat die Staatsregierung nun auch weitere Schritte bei der Gleichstellung von geimpften, getesteten und genesenen Personen vorgenommen. Derzeit gilt: Wo die Vorlage eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 notwendig ist, z.B. in Geschäften oder bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen, ist der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung dem erforderlichen Testnachweis gleichgestellt. Dies gilt nicht für Besucher, Patienten, Bewohner und Beschäftigte in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen.

Seit dem 06. Mai 2021 gelten weiter folgende Erleichterungen für vollständig geimpfte sowie genesene Personen: Die Ausgangssperre sowie die Kontaktbeschränkungen gelten nicht für diese Personen. Bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt. Abstandsgebot und Maskenpflicht werden für diese Personen nicht aufgehoben.

Hierbei ist zu beachten: Als vollständig geimpft gilt eine Person ab Tag 15 nach der Zweitimpfung. Als Nachweis für Geimpfte gelten der Impfpass oder eine Impfbescheinigung des Arztes. Als Genesene können sich mit einem PCR-Test ihrer Erkrankung oder einem Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes Personen ausweisen, bei denen die zugrundeliegende Testung durch eine PCR erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Liegt die Erkrankung mehr als sechs Monate zurück, benötigen Genesene zudem eine einmalige Impfung, um in den Genuss der Erleichterungen zu kommen.

Das Gesundheitsamt kann derzeit keine über den Absonderungsbescheid hinausgehenden Bescheinigungen oder Atteste ausstellen, dies kann beim behandelnden Arzt angefragt werden. Wer keine Quarantänebescheinigung erhalten hat, kann sich telefonisch unter 09141 902-485 an das Gesundheitsamt wenden oder direkt an kerstin.pauckner@landkreis-wug.de eine Anfrage per Mail stellen.

Da eine hohe Anzahl solcher Anfragen zu erwarten sind, bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitung inkl. dem Postweg einige Tage in Anspruch nimmt.

Nach der Kabinettssitzung am 04. Mai 2021 wurden auch weitere Öffnungsschritte für die Außengastronomie, für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos sowie den Sport angekündigt.

Sobald im Landkreis die 7-Tage-Inzidenz den Wert 100 unterschreitet und die Entwicklung des Infektionsgeschehens nach Einschätzung des Gesundheitsamts stabil oder rückläufig ist, wird das Landratsamt beim Gesundheitsministerium das Einvernehmen für eine Öffnung in den oben genannten Bereichen einholen und nach einer positiven Rückmeldung aus München eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Parallel zur Veröffentlichung der Allgemeinverfügung wird das Landratsamt eine Pressemitteilung herausgeben. Am Tag nach der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung im Amtsblatt kann die Öffnung der genannten Bereiche erfolgen. Dies wird aufgrund der aktuellen 7-Tage-Inzidenz nicht vor Ende nächster Woche der Fall sein.

Touristische Angebote (Hotels, Ferienwohnungen und –häuser sowie Campingplätze) werden frühestens ab Freitag, 21. Mai 2021, zugelassen und nur in Landkreisen und Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100, voraussichtlich in Verbindung mit weiteren Hygienemaßnahmen und negativen Tests.

Angekündigt ist auch in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht ab Montag, dem 10. Mai 2021 für die 1. bis 3. Klasse der Grundschulstufe sowie die 5. und 6. Klasse der Förderschule. Für die 4. Klasse bleibt es beim bisherigen System. Die geltenden Testpflichten bleiben bestehen.

Ab dem 7. Juni 2021 wird in Bayern auch an allen weiterführenden Schulen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz kleiner 165 Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht zugelassen.

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Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

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