Regelungen für Kitas

Ab Montag gelten neue Festlegungen

Je nach 7-Tage-Inzidenz regelt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, wie Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen öffnen können. Nachdem der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen laut Angaben des RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten hat, gelten ab Montag, 29. März bis Sonntag, 04. April 2021 folgende Regelungen im Landkreis.

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.

Die Schulen sind aufgrund von den Osterferien von den inzidenzabhängigen Regelungen nicht betroffen.

Die Regelungen werden im Amtsblatt am 27. März 2021 veröffentlicht.

Alle Informationen dazu gibt es auch auf der Homepage des Landratsamtes www.landkreis-wug.de

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Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

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