Nach drei Priorisierungen wird vorgegangen
Seit 27. Dezember 2020 finden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die Impfungen gegen das Coronavirus statt. Mittlerweile wurden bereits 4.790 Personen im Landkreis erstgeimpft und 1.960 Personen zweitgeimpft. Aufgrund der anstehenden Impfstofflieferungen ist es wichtig, dass sich Impfwillige schnell für die Impfung registrieren lassen.
Laut Impfverordnung gibt es drei Priorisierungsgruppen, die vorrangig geimpft werden sollen. Dabei spielt das Alter, medizinische Indikationen oder der Beruf eine wichtige Rolle.
Aufgrund der geplanten Impfstofflieferungen der nächsten Wochen wird es sowohl für den Impfstoff der Firma BionTech als auch für den Impfstoff der Firma AstraZeneca zahlreiche Termine am Impfzentrum geben. Entsprechend der neuesten Fassung der Impfverordnung werden Personen, die 65 Jahre alt oder älter sind, mit dem Impfstoff der Firma BionTech geimpft. Personen jüngeren Alters erhalten den Impfstoff der Firma AstraZeneca. Das Impfzentrum weist darauf hin, dass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich keine Wahlmöglichkeit auf einen bestimmten Impfstoff besteht.
Derzeit werden am Impfzentrum Altmühlfranken in Gunzenhausen parallel mehrere Priorisierungsgruppen geimpft. Das liegt an der noch geringeren Verfügbarkeit des Impfstoffes von BionTech. In den nächsten Wochen rechnet das Impfzentrum aber auch hier mit steigenden Liefermengen, so dass auch für über 65-Jährige immer mehr Termine vergeben werden können.
Schnellstmögliche Registrierung ist wichtig
Bisher haben sich weniger als 20 Prozent der Landkreisbevölkerung für eine Impfung gegen das Coronavirus registrieren lassen. Aufgrund der steigenden Impfstoffmengen ist es sehr wichtig, dass sich alle impfwilligen Personen aus dem Landkreis schnellstmöglich für die Impfung registrieren. Dies soll vorrangig online im bayerischen Registrierungsportal unter www.impfzentren.bayern erfolgen. Wer keine Möglichkeit hat, sich online zu registrieren, kann sich an die Hotline des Impfzentrums unter 09831 52-2041 wenden. Diese ist von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr zu erreichen. Allerdings kann es dort aufgrund des hohen Anruferaufkommens zu Wartezeiten kommen. Eine Bandansage an der Hotline erklärt den Registrierungsablauf und muss bis zum Schluss angehört werden, damit man mit einer freien Mitarbeiterin oder einem freien Mitarbeiter verbunden werden kann. Die Hotline dient nur der Registrierung und kann keine medizinischen Auskünfte geben.
Das Impfzentrum weist zudem darauf hin, dass Personen, welche aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder ihrer gesundheitlichen Indikation einen Impftermin erhalten haben, einen geeigneten Nachweis zum Impftermin mitbringen müssen, z.B. eine aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers, einen Nachweis zu den Vorerkrankungen oder eine Arztbescheinigung bei Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen oder Schwangeren. Sofern kein entsprechender Nachweis am Impftermin vorgelegt werden kann, kann keine Impfung durchgeführt werden. Außerdem sollten auch bereits registrierte Personen, speziell mit Vorerkrankungen, ihre Registrierung aufgrund der erfolgten Änderungen der Impfverordnung nochmal überprüfen.
Aktuell wurden Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind, der Priorisierungsgruppe 2 zugeordnet. Auch diese Personengruppe sollte sich bei einer Impfbereitschaft schnellstmöglich im Registrierungsportal anmelden, um einen Impftermin zu erhalten.
Ich will mich impfen lassen. Danke