Fürstliche Bibliothek

Zur Geschichte der Ansbacher Schlossbibliothek

„Bücher und Bildung für alle Bürger seit 300 Jahren“ titelte die Fränkische Landeszeitung (Ansbach) für den Aufmacher des Ansbacher Buchs ihrer Ausgabe vom 19.12.2020. Der Untertitel lautete „Nach einem Dekret vom 21. Dezember 1720 wurde die fürstliche Hausbibliothek in der Residenz öffentlich zugänglich – Jubiläumsfeier verschoben.“

In diesem Beitrag wird der Eindruck erweckt, als ob die Erforschung der Geschichte der Bibliothek von der aktuellen Bibliotheksleitung stammen würde, da darin keine Quellen genannt werden.   Tatsächlich war es Marlene Tiggesbäumker-Mütherties, die mit ihrer Hausarbeit zur Prüfung für den höheren Bibliotheksdienst an der Fachhochschule für Bibliotheks- und Dokumentationswesen in Köln die hervorragende Arbeit über die Geschiche der Schlossbibliothek Ansbach vorlegte, die heute als Staatliche Bibliothek geführt wird.

Ein Exemplar ihrer Arbeit „Die markgräfliche Schloßbibliothek Ansbach als Grundstock der Universitätsbibliothek Erlangen“ (Köln 1985) liegt in der Bibliothek des Vereins der Freunde Triesdorf und Umgebung e. V. vor und kann dort eingesehen werden.   Marlene Tiggesbäumker-Mütherties schreibt darin: „Im 18. Jahrhundert wurde das fränkischeFürstentum Ansbach nach französischem Vorbild völlig vom unumschränkten Absolutismus bestimmt. Von Wilhelm Friedrich (1685; reg. 1703-1723) durchgesetzt, erreichte er unter dessen Sohn Carl Wilhelm Friedrich (1712; 1729-1757) seinen Höhepunkt, bis er unter der Regierung des letzten Markgrafen Carl Alexander (1736; reg. 1757-1791) allmählich ausklang. Der Hof stand im Mittelpunkt kulturellen Lebens und war Anziehungspunkt für Künstler und Gelehrte. Durch ein Dekret vom 21. Dezember 1720 erklärte Wilhelm Friedrich die fürstliche Hausbibliothek zur öffentlichen Landesbibliothek und schuf mit diesem einschneidenden Ereignis die Basis für den geistigen und wissenschaftlichen Aufschwung im Ansbach des 18. Jahrhunderts. Bestätigt wurde das Dekret mit einem gedruckten Ausschreiben vom 14. Juli 1721, dem ein weiteres am 18. Februar 1726 auf Veranlassung seiner Gemahlin Christiane Charlotte folgte, die nach seinem Tod im Jahr 1723 vorübergehend für ihren unmündigen Sohn die Regentschaft übernahm.   Die Aufstockung des Erwerbungsetats ermöglichte eine erst 1731 veröffentlichte Verordnung, derzufolge jeder markgräfliche Bedienstete bei Amtsantritt einen bestimmten Obolus an die Bibliothekskasse entrichten musste. Die Höhe der Beitragsgelder, die sich jährlich auf 350-400 fl. [Gulden] beliefen, war nach Dienstgraden gestaffelt. […] Abgesehen von den Geldern, die bei besonderen Anlässen gestiftet wurden, flossen der Bibliothekskasse aus markgräflichem Fonds außerdem jährlich 200 fl. […] Der Impetus zur Bibliotheksstiftung ging von der kunstsinnigen Christiane Charlotte aus, der jüngsten Tochter Herzog Friedrich Karls von Württemberg, die am elterlichen Hof in Ludwigsburg die französische Kultur kennen- und schätzengelernt hatte und vielseitige Interessen zeigte. In den sechs Jahren, in denen sie für ihren unmündigen Sohn Carl Wilhelm Friedrich die Regierung führte, wurde die Bibliothek der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.“  

Somit ist klar, dass es sich bei dem Projekt Schlossbibliothek Ansbach um ein Gemeinschaftswerk der markgräflichen Familie handelte. Ein Projekt allerdings, welches vor allem in der Hand der Markgräfin Christiane Charlotte von Brandenburg-Ansbach lag. Aus welchem Holz die Markgräfin geschnitzt war, hat Andrea Schödl im Kapitel „Der Streit um die Vormundschaftsregierung Christiane Charlottes von Ansbach“ ihrer Dissertation „Frauen und dynastische Politik (1703-1723)“ (Kulmbach 2007) eindrucksvoll geschildert. Fazit: Christiane Charlotte war eine Power-Frau.  

CARL ALEXANDER MAVRIDIS

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Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

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