Landratsamt nennt die Kriterien
Pünktlich zum Start der Pfingstferien in Bayern dürfen alle Beherbergungsbetriebe wieder öffnen. Ab dem 30. Mai 2020 können Urlauber auch Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen oder Campingplätze wieder nutzen. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen steht den Betrieben – wie auch bereits der Gastronomie – bei Fragen beratend zur Seite.
Zur Öffnung der Gastronomie hat das Landratsamt eine Beratungs-Hotline eingerichtet. Während der üblichen Bürozeiten des Landratsamtes beantworten die Fachbereiche „Tourismus“ und „Wirtschaftsförderung“ der Zukunftsinitiative altmühlfranken Fragen der Betriebe und geben Auskunft zum Hygienekonzept der Staatsregierung. Diese Beratungs-Hotline steht nun auch den Beherbergungsbetrieben zur Verfügung. Die Hotline ist unter der Telefonnummer 09141 902-520 zu erreichen.
Auch in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder Campingplätzen müssen bei der Wiedereröffnung strenge Auflagen beachtet werden. Die Bayerische Staatsregierung hat dazu ein Hygienekonzept „Beherbergung“ entwickelt, das auf den Erfahrungen aus der Gastronomie aufbaut. Das Landratsamt informiert auf seiner Homepage über die aktuellen Auflagen und stellt Handreichungen und weitere Informationen zur Verfügung.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, der Lebensmittelüberwachung sowie dem Sachgebiet „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ werden offene Fragen und Anliegen der Betriebe schnellstmöglich geklärt.
„Die Hotline wird von den Betrieben bisher gut angenommen. Ich hoffe, dass wir mit unserem Beratungsangebot sowohl der Gastronomie als auch den Beherbergungsbetrieben eine Stütze sind und so eine reibungslose Wiedereröffnung erfolgen kann“, so Landrat Manuel Westphal.
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