Volksbegehren war ein Weckruf

LBV-Chef Dr. Schäffer sieht gute Chancen für Biodiversität

„Bayern ist mit dem Volksbegehren und dem daraus entstandenen Gesetzes- und Maßnahmenpaket Trendsetter, zwar zunächst nur auf die Papier, aber bald hoffentlich auch in der Realität.“ Das sagt Dr. Norbert Schäffer, der Chef des Landesbunds Bayern für Vogelschutz. In der neuen Ausgabe der Verbandszeitschrift “Vogelschutz“ äußert er, die Volksabstimmung sei ein deutliches Zeichen für den Bewusstseinswandel gewesen.

Dr. Norbert Schäffer, LBV-Vorsitzender

Notwendig sei ein Waldumbau hin zu mehr Baumarten, um das Risiko zu streuen. Schäffer sieht sich durch die Haltung von Markus Söder bestätigt, denn der Ministerpräsident spricht von einem Paradigmenwechsel in der Waldbewirtschaftung vom reinen Wirtschaftswald hin zum Klimawald.  Er konstatiert, dass die freiwilligen Leistungen der Landwirte im Vertragsnaturschutzprogramm und im Kulturlandschaftsprogramm bisher nicht den Artenrückgang aufhalten konnten, obwohl die bayerischen Landwirte dafür rund 250 Millionen Euro pro Jahr  erhalten haben.

Dr. Schäffer und seine Getreuen wollen wachsam darauf achten, dass die Vorhaben auch tatsächlich realisiert und nicht etwa im Verwaltungsalltag verwässert werden. Der Anteil der Wiesen, die erst nach dem  15. Juni erstmals gemäht werden, soll von fünf auf zehn Prozent erhöht werden. Der Vertragsnaturschutz, der bisher den Landwirten 320 Euro pro Hektar einbringt, muss seiner Ansicht nach attraktiver werden und außerdem soll die Gebietskulisse ausgedehnt werden.

Vor allem richtet sich der Blick auf die Streuobstwiesen, die zu den artenreichsten Lebensräumen zählen. Von 1965 bis heute sind mehr als 70 Prozent der Streuobstwiesen verschwunden. Meist sind sie Wohn- und Gewerbegebieten geopfert worden.  Nach dem jetzigen Gesetz sind sie unter Biotopschutz gestellt.

„Mehr Biokost“ – das ist die Forderung des LBV-Chefs. Das Landwirtschaftsministerium soll nach seiner Meinung mehr Förderanreize für den Ökolandbau schaffen und der Staat soll verstärkt die Umstellung der Verpflegung in den Kantinen von Schulen und Ämtern auf Biokost achten. In den Staatswäldern sollen nach dem Waldgesetz zehn Prozent als Naturwaldflächen ausgewiesen werden, auf denen es keine Nutzung mehr gibt. Im Naturschutzgesetz ist zudem künftig der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verboten, der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln soll bis 2028 halbiert werden.

WERNER FALK

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