Neue Regelungen beim Transport

 Wenn Rinder aus einem Sperrgebiet abgehen

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen liegt seit 24.02.2019 aufgrund des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg in einem Sperrgebiet. Ab 15.04.2019 treten für die vorgeschriebene virologische Untersuchung von Zucht- und Nutztieren sowie für die Verbringung von Rindern aus einem Sperrgebiet in Virus-freie Gebiete geänderte Verfahrensregeln in Kraft, die von den Tierhaltern zu beachten sind.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hatte im Februar 2019 wegen des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg eine Allgemeinverfügung erlassen und den Landkreis zum Sperrgebiet erklärt.

Mit Einrichtung des Sperrgebietes gelten für Tierhalter tierseuchenrechtliche Bestimmungen. Damit soll die Tierseuche eingedämmt werden. Zum Beispiel dürfen Wiederkäuer sowie deren Samen, Eizellen und Embryonen nur unter bestimmten Voraussetzungen in Gebiete außerhalb der bestehenden Sperrgebiete verbracht werden.

Vor einem Transport bzw. Verbringung von Zucht- und Nutztieren ohne gültigen Impfschutz aus Sperrzonen musste bislang innerhalb von 7 Tagen vor dem Transport durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit anhand einer Blutprobe eine virologische Untersuchung durchgeführt werden. Bei Rindern musste der jeweilige Tierhalter auf dem entsprechenden Untersuchungsantrag an das Landesamt ergänzend bestätigen, dass er gleichzeitig und lückenlos eine Repellent-Behandlung der zu verbringenden Rinder vom Zeitpunkt der Untersuchung bis zur Verbringung durchgeführt hat.

Diese Verfahrensweise wird jetzt geändert. Beim Transport bzw. bei der Verbringung von Wiederkäuern aus einem Sperrgebiet treten für die Tierhalter ab 15.04.2019 geänderte Verfahrensregeln in Kraft:

Tierhalter haben jetzt die Möglichkeit, virologische Untersuchungen von Zucht- und Nutztieren ohne gültigen Impfschutz nicht nur beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, sondern auch bei anderen Untersuchungslaboren durchführen zu lassen. Es muss aber sichergestellt sein, das die untersuchende Einrichtung die Diagnoseverfahren anwendet, die das Friedrich-Löffler-Institut als nationales Referenzlabor vorgibt. Aufgrund dieser erweiterten Möglichkeiten bei der Auswahl der Untersuchungslabore entfällt ab dem 15.04.2019 die bisherige Bestätigung des Tierhalters auf dem jeweiligen Untersuchungsantrag an das Labor, dass er gleichzeitig und lückenlos eine Repellent-Behandlung der zu verbringenden Tiere durchgeführt hat. Diese Bestätigung über die durchgeführte Repellent-Behandlung ist vom Tierhalter nunmehr generell bei allen Zucht- und Nutztieren auf einer gesonderten Tierhaltererklärung vorzunehmen, die beim Verbringen der Tiere in freie Gebiete außerhalb des Sperrgebietes mitzuführen ist. Die entsprechenden Vordrucke für diese Tierhaltererklärungen sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-wug.de/blauzungenkrankheit zu finden und stehen dort zum Download bereit.

Wer im Sperrgebiet Rinder, Schafe, Ziegen oder Rehe und Hirsche hält, hat dies, sofern die Tiere dort noch nicht registriert sind, unter Angabe des Standorts der Tiere unverzüglich dem Veterinäramt des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen zu melden.

Den Tierhaltern wird weiterhin empfohlen, eine Schutzimpfung empfänglicher Tiere durchzuführen. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Fleisch und Milchprodukte der betroffenen Tiere können bedenkenlos verzehrt werden.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit veröffentlicht auf seiner Internetseite neben den Informationen zur Blauzungenkrankheit (u.a. FAQ, aktuelle Verbringungsregelungen, Download Tierhaltererklärungen) auch die in Bayern festgelegten Restriktionszonen. Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit für Tierhalter sind insbesondere auf den Internetseiten

des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de/blauzungenkrankheit),

zu finden.

Falk Report jeden Monat per E-Mail bekommen

Der "Falk Report" berichtet  monatlich aus dem Leben im Fränkischen Seenland (Altmühlfranken).

Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

Es würde mich freuen, wenn wir auf diese Weise im Kontakt bleiben könnten.

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Teile diesen Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Post Navigation