Imprägnierte Hölzer dürfen nicht verschürt werden
Machen behördliche Auflagen dem dörflichen Brauchtum den Garaus? Was beim Maibaumaufstellen der teure Versicherungsschutz ist, das ist beim Entzünden des Sonnwendfeuers das Brennmaterial und die Entsorgung der Asche. Michael Hufnagel, der Chef des Abfallreferats am Landratsamt, kennt die Problematik, hat aber bisher keine Erkenntnisse, wonach allein wegen der Auflagen das dörfliche Brauchtum leidet.
Die Thematik war auch beim letzten „FalkTalk“ in Stetten Gegenstand kritischer Anmerkungen in Richtung der Behörden. Wie Abfallberater Michael Hufnagel auf Anfrage erklärt, bestünden Reglungen hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit und der Abfallbehandlung. Früher sei es üblich gewesen, nur Reisighaufen zu entzünden, jetzt aber würde sich die Jugend im Aufbau von „gigantischen Bauwerken“ übertreffen. Der Experte verweist darauf, dass beispielsweise behandelte Hölzer (imprägniert oder gestrichen) nicht als Sonnwendfeuer verbrannt werden dürfen. Werde nur Astmaterial verbrannt, dann gebe es auch bei der Entsorgung der Asche kein Problem, denn sie könne auf dem Ackerboden verteilt werden. Befänden sich aber Rückstände von Glas, Metall und anderen Stoffen in der Asche, dann müsse das Material als Müll gebührenpflichtig entsorgt werden.
In der Stadt Gunzenhausen regelt die Bekanntmachung 135/2017 das Abbrennen von Sonnwendfeuern, um schädlichen Umwelteinwirkungen, Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt sowie Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entgegenzuwirken. Danach muss eine verantwortliche Person gegenüber der Verwaltung namentlich genannt werden. Feuer dürfen demnach nicht in der Nähe von Biotopen abgebrannt werden, vor allem nicht auf Trockenrasenflächen. Reisig- und Holzmaterial darf erst unmittelbar vor dem Verbrennen zusammengetragen und aufgeschichtet werden. Bereits längere Zeit liegende Haufen müssen vor dem Verbrennen vorsichtig umgesetzt werden, um Kleinlebewesen und Vögel nicht zu schädigen. Die städtische Verordnung besagt, dass als Brennstoff nur unbehandeltes Holz- und Reisigmaterial verwendet werden darf, also keinesfalls behandeltes Bau- und Abbruchholz, Zaunlatten, lackierte Holzmaterialien, Obstkisten, Schalungsmaterialien, Paletten, Tische, Stühle oder sonstiger holziger Hausrat. Um die Flammen so richtig lodern zu lassen, dürfen nur harzreiche Hölzer verwendet werden, nicht aber Benzin. Altreifen, Kunststoffe oder Altöle gehören auch nicht auf den Scheiterhaufen.
Wenn sich Bauernhausruinen häufen
Ein weiteres Thema des „FalkTalks“ war die Innenentwicklung der Dörfer. Wie Stadtrat Werner Falk betonte, sei die Problematik inzwischen auch auf Landesebene erkannt worden. „Noch haben wir unsere schönen Dörfer im Seenland, aber wenn sich die Bauernhausruinen häufen, kann haben wir ein Problem, das die Identität der Dörfer allgemein berührt und sich auch auf den Tourismus negativ auswirken kann“, erklärte der Kommunalpolitiker in der Diskussionsrunde beim „Ortnerwirt“. Sein Appell richtet sich an die Grundstückseigentümer, die vielschichtigen Beratungs- und Förderangebote anzunehmen. Falk wörtlich: „Die Werterhaltung ihrer nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Gebäude sollte den Eigentümern nicht gleichgültig sein.“
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