„Zutrinken“ galt als Gotteslästerei

Vortrag von Prof. Wüst beim Historischen Verein

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Vortrag von Prof. Wüst beim Historischen Verein

Es war im 18. Jahrhundert: die fränkischen Fürsten und Bischöfe gebährdeten sich als absolutistische Herrscher. Die kleinen Leute hatten nicht zu sagen. Ihr Lebensmut äußerte sich in „bierseeligen Lustbarkeiten“. Die aber waren verfolgte die Obrigkeit mit äußerstem Missbehagen, denn schließlich waren sie „potenzielle Unruhestätten“ und „zwielichtige Einrichtungen“, wie das Fürstenhaus Schwarzenberg 1781 beklagte.
Lang ist die Liste von Publikationen fränkischer und schwäbischer Landesgeschichte, die Prof.Wolfgang Wüst von der Uni Erlangen-Nürnberg bisher vorgelegt hat. Seit 2000 hat er dort den Lehrstuhl für fränkische und bayerische Landesgeschichte. Vor Mitgliedern des Historischen Vereins für Mittelfranken referierte er über „Mittelfränkische Konsumgeschichte – Bier und Schnaps in Form landesväterlicher Fürsorge der Frühmoderne“.
Wirtshäuser boten damals (und sicher auch heute noch) das Podium für emotionale Aussweifungen und ketzerische Reden gegen die Herrschaft. Auf „missliebige, schädliche Schwärmereien und gröbliche Misshandlungen“ (Bamberg 1771) reagierten die Regenten den Wirten mit dem Entzug der Konzession. Die Ansbacher Spielleute waren angehalten, „nur sittsame Tänze“ zu spielen (1672). Wirtshäuser galten als Brutstätten der Gewalt und Zentren der Hehlerei und als „Quellen des Unheils“. Markgraf Georg der Fromme sah sich veranlasst, das „Zutrinken“, das er als Gotteslästerei empfand, zu verbieten (1532). Aber auch unter den bürgerlichen Herrschaften galten „Schwelgen, Fressen, Sauffen“ als ein verwerflicher Vorgang, den sie „panguetiren“ nannten.
Was bis heute Bestand hat, das ist das Deputationsbier. Die Mitarbeiter von Brauerein bekommen es als Haustrunk. Früher gab es Deputatiosnbier für die höheren Beamten in den herrschaftlichen Verwaltungen, das gemeine Volk musste sich mit dem „Nachbier“ (Dünnbier) abspeisen lassen.
Nicht ganz geklärt ist, ob es für das „Zutrinken“ (Zuprosten) nicht noch eine andere Deutung gibt. Oskar Geidner, der Stadtheimatpfleger von Wolframs-Eschenbach und Geschäftsführer des Historischen Vereins für Mittelfranken glaubt, dass der Begriff für das „Vollsaufen“ (heute: Komasaufen) gelten kann. -fr-

 

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