Landesvorsitzender Duin: Schwammiger Straftatbestand
Für die Rubrik „Frage der Woche“ der Bayerischen Staatszeitung (Ausgabe vom 23.01.2015) schrieb Bayerns FDP-Landesvorsitzender Albert Duin den folgenden Beitrag zum Thema „Soll der Blasphemie-Paragraph abgeschafft werden?“:
„Das Attentat auf die Satirezeitung „Charlie Hebdo“ war ein Anschlag auf die Werte der offenen Gesellschaft. Wenn wir als Reaktion darauf den Blasphemieparagraphen verschärfen, wie es einige fordern, hätten die Terroristen ihr Ziel erreicht. Nein, die richtige Antwort auf den Terror ist nicht weniger Freiheit, sondern mehr Freiheit!
Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, Künstlern und Satirikern den Rücken zu stärken, indem wir §166 StGB abschaffen. Die Meinungsfreiheit darf auch vor der Religion nicht Halt machen. Wer aus Angst vor Fundamentalisten verbietet, Religionen zu verspotten, kann auch gleich aus Angst vor Vergewaltigern das Tragen kurzer Röcke unter Strafe stellen. Der Staat muss die Opfer vor den Gewalttätern schützen, nicht die Gewalttäter vor ihren Opfern.
In der Rechtspraxis findet der Blasphemieparagraph ohnehin nur selten Anwendung. Das Verfahren gegen den Kabarettisten Dieter Nuhr beispielsweise wurde eingestellt, die vom Erzbistum München und Freising beantragte einstweilige Verfügung gegen die Zeichentrickserie „Popetown“, eine Persiflage auf den Vatikan, abgewiesen. Weniger Glück hatte allerdings beispielsweise die Punkband WIZO, die auf einem T-Shirt ein gekreuzigtes Schwein abbildete – hier urteilten die Richter zu Lasten der Kunstfreiheit und zu Gunsten religiöser Befindlichkeiten. Ein so schwammiger, von der subjektiven Sichtweise der Richter abhängiger Straftatbestand gehört abgeschafft!
Wer zum Hass gegen religiöse Gruppen aufstachelt, macht sich der Volksverhetzung schuldig und wird zu Recht bestraft – auch ohne Blasphemieparagraph. Das gleiche gilt für den Tatbestand der Beleidigung. Ein zusätzlicher besonderer Schutz von Religionsgemeinschaften ist nicht notwendig. Kirchen müssen Kritik und Spott genauso aushalten können wie jede andere Institution auch. Päpste und Propheten brauchen keine Privilegien.“
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