Buch des früheren Regierungssprechers Heye ist erschienen
Als die „Rote Hilde“ oder die „Blut-Hilde“ ist Hilde Benjamin, die Justizministerin der verblichenen DDR, oftmals von den Politikern des Westens geschmäht worden. Sie war ganz gewiss Teil eines Staats, in dem rechtsstaatliche Prinzipien nichts gegolten haben. Aber dennoch ist es lohnenswert, in diesen Tagen einen Blick auf sie zu richten. „Die Benjamins“ ist der Titel eines neuen Buches, das Uwe-Karsten Heye verfasst hat und in dem er die Geschichte der jüdischen Familie in Deutschland nachzeichnet.
Hilde Benjamin war ganz sicher das „Aushängeschild“ der Familie. Sie hat nach dem Krieg das Justizwesen in der DDR radikal von den alten Nazi-Juristen gesäubert, ein Umstand, den die DDR-Propaganda in den Nachkriegsjahren immer gern gegen den Westen argumentativ ins Feld geführt hat. Freilich: Hilde Benjamin war keine Juristin im Sinne des Rechtsstaats. Sie hat ihn aus ideologischen Gründen sogar mit Füßen getreten. Und sie hat den „Volksrichter“ in der DDR „erfunden“. Menschen, die lesen, schreiben und sich gut artikulieren konnten, wurden damals in einjährigen Kursen zu Richtern ausgebildet. Das war zwangsläufig notwendig, denn die alten Juristen hatte es ja infolge der Säuberung nicht mehr gegeben. Das war freilich ein fragwürdiges Verfahren und ich liege wohl nicht ganz daneben, wenn ich behaupte, nur die zuverlässigsten Parteigänger sind zu Volksrichtern geworden.
Das ist die östliche Seite. Im Westen hingegen sind die personellen Konsequenzen im Justizwesen auf allen Ebenen weitgehend ausgeblieben . Wir erinnern uns beispielsweise an Hans Globke, den Kanzleramtsminister unter Adenauer (1953-1963), der Mitverfasser der Nürnberger Rassegesetze der Nazis war. In das Gesetz ist sogar eine Verjährungsfrist aufgenommen worden, die die alten NS-Juristen vor Strafverfolgung geschützt hat. Und auch die deutschen „Leitmedien“ waren in den Anfangsjahren unserer demokratischen Republik noch von ehemaligen SS-Offizieren besetzt.
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