Fachtagung in Ansbach mit 40 Experten
„Wenn sich Vater und Kind alle zwei Wochen treffen und etwas Freizeit verbringen, ist das keine vollständige Eltern-Kind-Beziehung“, so Familienrechtsprofessorin Hildegund Sünderhauf-Kravets. Im Rahmen einer Fachtagung im Landratsamt Ansbach erklärte die Familienrechtlerin den geladenen rund 40 Fachleuten aus dem juristischen, sozialpädagogischen sowie psychologischen Bereich das sogenannte „Wechselmodell“. So teilen sich die Eltern im „Wechselmodell“ die Verantwortung gleichberechtigt. Dabei können beide Elternteile das Kind beispielsweise jeweils zu 50 Prozent oder aber auch 40 zu 60 betreuen.
Im letzten Jahr wurden in Deutschland rund 179 000 Ehen geschieden und rund 143 000 Kinder waren davon betroffen. Seit dem Jahr 2000 steigt der Anteil geschiedener Paare kontinuierlich, die das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Mittlerweile belegen auch zahlreiche Forschungsergebnisse, dass das gemeinsame Sorgerecht für Kinder wichtig und richtig ist. „Die Scheidungsforschung hat seit Jahrzehnten nachgewiesen, dass es nicht die Trennung an sich ist, die Kinder belastet. Viel belastender ist erstens der Verlust des Kontakts zu einem Elternteil, zweitens der häufig ökonomische Abstieg der Alleinerziehenden und drittens der Konflikt zwischen den Eltern“, betonte Sünderhauf-Kravets in ihrem Vortrag.
Obwohl Jugendämter, Beratungsstellen und Gerichte Eltern hinsichtlich der gemeinsamen Verantwortung für ihre Kinder bereits seit einigen Jahren notfalls auch mit Druck in die Pflicht nehmen, gibt es noch immer Unsicherheiten. So können Richter heute zwar eine Betreuung im Wechselmodell anordnen, allerdings ist das Wechselmodell noch nicht als mögliche Gesetzesalternative festgeschrieben. Ein Verfahren ist derzeit beim Bundesgerichtshof anhängig. „Uns war bei der Organisation der Veranstaltung wichtig, Fachleute für das Thema noch mehr zu sensibilisieren, da die aktuellen Forschungsergebnisse nahelegen, dass Kinder im Wechselmodell insgesamt zufriedener mit der familiären Situation sind“, erklärt der Organisator und Leiter der Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach, Diplom-Psychologe Matthias Kaller. „Dies ist uns nach meiner Einschätzung dank des hohen Informationsgehalts der Veranstaltung und der guten Kooperation sehr gut gelungen.“
Hildegund Sünderhauf-Kravets ist seit dem Jahr 2000 Professorin für Familienrecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg. In den vergangenen vier Jahren hat sie sich ausschließlich mit der Forschung über abwechselnde Kinderbetreuung getrennt lebender Eltern beschäftigt. Im letzten Jahr erschien ihr Buch zu dem Thema „Wechselmodell: Psychologie-Recht-Praxis“. Die Mitarbeiter der Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach informieren unter der Telefonnummer 0981 – 468 5555 oder per E-Mail an eb-stelle@landratsamt-ansbach.de gerne über das Wechselmodell. Allgemeine Informationen zur Erziehungsberatungsstelle sind unter www.erziehungsberatung-ansbach.de zu finden.
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