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16-Jährige dürfen wählen

Die Qual der Wahl – im Juni 2024 wird das Europaparlament gewählt


Am 9. Juni 2024 wird das neue Europaparlament gewählt. Als Mitgliedsland mit den meisten Einwohnern stellt die Bundesrepublik die größte Anzahl an Abgeordneten. Diese 96 Frauen und Männer gilt es zu wählen, das Besondere: Dieses Mal muss keine Prozenthürde übersprungen werden. Dazu dürfen erstmals 16-Jährige an die Urne und ihre Stimme abgeben. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen zur Europawahl für Sie zusammengefasst:
Jede einzelne Stimme hat Gewicht und manchmal kann ein kleines Kreuz Großes bewirken. Demokratie lebt von der Partizipation der Bürgerinnen und Bürger. Gebrauchen Sie Ihr Recht auf Wahl und bestimmen Sie auf diese Weise aktiv die Geschicke der Europäischen Union für die nächsten fünf Jahre mit. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Stadt Gunzenhausen wurde in 23 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt, Briefwahlbezirke gibt es 10.
Wie gewohnt gibt es 2024 auch in der Stadt Gunzenhausen sog. Wahlbenachrichtigungsbriefe, die allen Bürgerinnen und Bürgern bis spätestens 19. Mai 2024 zugehen sollten. Wer sich für eine Briefwahl entscheidet, kann die hierzu benötigten Unterlagen mittels ausgefülltem Briefwahlantrag bei der Stadtverwaltung Gunzenhausen anfordern. Der Antrag kann entweder persönlich im Rathaus (Einwohnermeldeamt)
abgegeben, per Post oder – und das ist für die meisten Wahlberechtigten wohl der komfortabelste Weg – online an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung übermittelt werden. Achtung: Wer Briefwahl machen möchte, der muss seinen Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, an das Rathaus übermittelt haben. Ist diese Frist verstrichen, können Anträge leider nicht mehr bearbeitet und berücksichtigt werden.
Der per Post zugestellte Wahlbenachrichtigungsbrief enthält Informationen zum zuständigen Wahlamt im Rathaus der Stadt Gunzenhausen, also zu dem Ort, an dem Berechtigte bis Sonntag, den 9. Juni 2024, 18 Uhr, die Briefwahlunterlagen abgeben können. Außerdem ist in diesem Brief das Wahllokal angegeben, in dessen Wählerverzeichnis man eingetragen ist – hierbei ist wichtig, dass Sie am Wahltag zu diesem Wahllokal gehen. Ein Personalausweis oder Reisepass ist zur zweifelsfreien Identifizierung ins Lokal mitzubringen und auf Aufforderung vorzuzeigen.
Für die Europawahl bekommen Sie im Ihnen zugeordneten Wahllokal einen Stimmzettel ausgehändigt. Haben Sie sich für die Briefwahl entschieden, werden diese auf dem Postweg zugestellt. Es kann genau eine Stimme abgegeben werden.
Die Wahllokale sind am 9. Juni 2024 von 8 bis 18 Uhr durchgehend geöffnet. Die Wahlergebnisse können bereits am Abend auf der städtischen Homepage www.gunzenhausen.de abgerufen werden. Weitere Informationen zur Europawahl erhalten Sie ab sofort ebenfalls auf dieser Internetseite im Bereich „Wahlen“. Hier finden Sie auch interessante Links zum Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, zum Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung und weitere Informationsquellen zur Vorbereitung auf die Europawahl.
Wichtige Hinweise für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger: Sie können an der Europawahl teilnehmen, entweder in Deutschland oder in Ihrem Herkunftsland. Bitte beachten Sie, dass das Recht zur Wahl nur von Ihnen persönlich ausgeübt werden darf. Voraussetzung: Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet, haben seit mindestens drei Monaten in der EU einen festen Wohnsitz und sind weder in der Bundesrepublik oder in einem anderen Mitgliedsstaat von der Wahl ausgeschlossen.
Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und –bürger werden von Amts wegen von der Stadt Gunzenhausen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei der Wahl 1999 oder einer späteren Wahl zum EU-Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, nicht zwischenzeitlich ins Ausland verzogen und spätestens am 28. April 2024 mit Hauptwohnsitz in Gunzenhausen gemeldet sind. Sollte dies nicht der Fall sein, kann beim Wahlamt der Stadt Gunzenhausen ein offizieller Antrag hierfür gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass dieser bis zum 19. Mai 2024 im Original eingegangen und vom Antragsteller unterschrieben sein muss.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin (https://www.bundeswahlleiterin.de/) im Bereich „Europawah