Über 365.000 Euro für Sport- und Schützenvereine
Mit 278.577 Euro werden 87 Sport- und Schützenvereine des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen dieses Jahr unterstützt. Zusätzlich wird der Energiepreiszuschuss in Höhe von 86.769 Euro an 58 Vereine ausbezahlt.
Die Vereinspauschale des Bayerische Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration wird jedes Jahr an Sport- und Schützenvereine ausgezahlt und soll den außerschulischen Sport fördern. Die Mittel werden von der Regierung von Mittelfranken bereitgestellt und durch das Landratsamt aufgrund der vorliegenden Anträge der Vereine im Landkreis bewilligt. Der Energiepreiszuschuss wird aufgrund der sprunghaft gestiegenen Energiekosten in diesem Jahr an die Vereine ausbezahlt.
Von klassischen Sportarten wie Fußball und Schützensport bis hin zu Kampf- und Luftsport: Die insgesamt 87 Sportvereine, die im Landkreis eine Zuwendung erhalten, stammen aus den unterschiedlichsten Sparten. „Das Vereinsleben ist ein wichtiger Teil unserer Gemeinschaft. Durch die vielseitigen Angebote im Landkreis ist es dabei allen möglich, den individuellen Interessen mit Gleichgesinnten nachzugehen“, erklärt Landrat Manuel Westphal. „Mit dem Energiepreiszuschuss greift der Freistaat den Vereinen aufgrund der hohen Energiekosten unter die Arme und sorgt so für einen weiterhin regelmäßig stattfindenden Sportbetrieb.“
Die Zuwendungen an die Sport- und Schützenvereine richtet sich dabei nach der Sportförderrichtlinie des Freistaats Bayern. Berechnungsgrundlage ist die Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder sowie die Anzahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die zehnfach gewichtet werden. Weiter wird die Anzahl von nach der Sportförderrichtlinie anerkannten Übungsleiterlizenzen mit zur Berechnung der Vereinspauschale herangezogen. Sportvereine haben jedes Jahr im Frühjahr die Möglichkeit, die Vereinspauschale zu beantragen. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses im Jahr 2023 erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen.
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