Programm zur Förderung von Kleinprojekten wurde wieder aufgelegt
(Altmühlfranken, 25.07.2023) Die beiden Kommunalen Arbeitsgemeinschaften Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) Altmühltal und Fränkisches Seenland-Hahnenkamm beteiligen sich erneut an dem vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufgelegten und vom Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken angebotenen Programm „Regionalbudget für Kleinprojekte“ Den beiden Regionen steht vorbehaltlich der Genehmigung für das Jahr 2024 je ein Programm mit dem Umfang von bis zu 100.000 EUR zur Verfügung.
Die beiden Vorsitzenden der Kommunalen Arbeitsgemeinschaften, Bürgermeisterin Dr. Dr. Kristina Becker (Altmühltal) und Bürgermeister. Karl-Heinz Fitz (Fränkisches Seenland-Hahnenkamm) sehen in diesem Förderangebot eine gute Chance, um eine Vielzahl kleinerer Projekte aufgreifen und umsetzen zu können, die über andere Förderprogramme meist keine oder kaum Unterstützung erfahren konnten. Die Fördermittel setzen sich zu 90 % aus dem Haushalt des Freistaats Bayern und jeweils zu 10 % aus den Haushalten der beteiligten Kommunen der ILE-Regionen zusammen. Gefördert werden jeweils Kleinprojekte, deren Gesamtinvestitionskosten maximal netto 20.000 EUR nicht überschreiten. Und für diese Kosten kann eine Zuwendung pro Einzelprojekt von voraussichtlich bis zu max. 80 %, jedoch höchstens max. 10.000 EUR netto beantragt werden. Für die Entscheidung über die Auswahl der Projekte wurde in jeder ILE-Region eine Projekt-Arbeitsgruppe eingerichtet, in der sich Vertreter oder Vertreterinnen öffentlicher Einrichtungen, von Vereinen oder Zweckverbänden, Unternehmen oder auch fachlich ausgewiesene Einzelpersonen befinden.
Bis zum 20 Oktober 2023 können entsprechende Anträge bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal (91802 Meinheim, Hauptstr. 37) für die Kommunen Langenaltheim, Solnhofen, Pappenheim, Treuchtlingen, Markt Berolzheim, Meinheim, Dittenheim, Alesheim oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen (91710 Gunzenhausen, Frankenmutherstr. 2) für die Kommunen Markt Absberg, Muhr am See, Gunzenhausen, Pfofeld, Theilenhofen, Haundorf, Markt Gnotzheim, Markt Heidenheim, Polsingen, Westheim und Auhausen eingereicht werden.

Gefördert werden können nur Kleinprojekte, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes dienen. Dies sind u.a.:

  • Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung ländlich angepasster Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung ländlicher Bevölkerung

  • Alle tatsächlich bewilligten Projekte müssen dann bis zum 30. September 2024 komplett umgesetzt sein und zu diesem Zeitpunkt muss die Abrechnung zu Fördermittelauszahlung vorliegen. Bis dahin sind diese Projekte von den Maßnahmenträgern vorzufinanzieren. Antragsberechtigt sind Kommunen, Zweckverbände, Vereine oder auch Unternehmen. Die Antragsformulare sind über die Kommunen zu beziehen oder unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung → Regionalbudget) direkt herunterzuladen. Sie können aber auch über die ILE-Umsetzungsbegleitung digital bezogen werden (dieter.popp@futour.com). Den jeweiligen Antragstellern wird bis zum Ende des Jahres 2023 das Ergebnis aus diesem Wettbewerbsverfahren mitgeteilt. Mit den bewilligten Projekten kann dann mit Vertragsabschluss im Januar begonnen werden.

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