Testpflicht entfällt

Beim Krankenhausbesuch nur mehr Maskenpflicht


Aufgrund der bayernweiten Lockerung der Corona-Test-Pflicht für Besuche in
Krankenhäusern gilt ab Freitag, 10. Februar, auch am Klinikum Altmühlfranken:
Ausreichend ist ab sofort auch ein innerhalb von 24 Stunden vor dem Besuch
ohne Aufsicht durchgeführter Selbsttest mit negativem Ergebnis. Als
Testnachweis reicht eine Selbstauskunft/Versicherung gegenüber dem Personal
am Empfang.
Weiterhin gilt die Pflicht zum durchgängigen Tragen einer FFP2-Maske während
des Besuchs (auch im Patientenzimmer), um die Besuchten, andere Patientinnen
und Patienten sowie die Krankenhausmitarbeitenden weiterhin bestmöglich vor
eine Infektion zu schützen.
Die Besuchszeiten sind nach wie vor täglich von 14 bis 19 Uhr, wobei ein/e
Patient/in zur selben Zeit von maximal zwei Personen (inkl. Kinder) besucht
werden darf.

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Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

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