Öffentliche Anerkennung für Herbert Brumm
Herbert Brumm hat eine öffentliche Anerkennung des Regierungspräsidenten von Mittelfranken als Lebensretter erhalten. Da der Treuchtlinger bei der offiziellen Verleihung durch Regierungspräsident Dr. Thomas Bauer verhindert war, hat nun Landrat Manuel Westphal stellvertretend die Anerkennung sowie eine Medaille überreicht.
Am Neujahrstag 2020 ereignete sich bei Treuchtlingen ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem die Beifahrerin im Wagen eingeklemmt und schwer verletzt wurde. Die beiden Mitinsassen des PKWs konnten sich selbst befreien und konnten so die verletzte Beifahrerin bergen. Herbert Brumm kam als Ersthelfer zu dem Unfall dazu und half bei der komplizierten Bergung der eingeklemmten Person.
Das Unfallopfer hatte sehr schwere Verletzungen am rechten Oberarm erlitten, die eine kritische Blutung verursachten und damit akute Lebensgefahr auslösten. Durch umsichtiges Handeln, insbesondere Abbinden mittels Dreieckstuch und anschließender zusätzlicher Anwendung eines professionellen Tourniquets, einer Aderpresse, konnte der Blutverlust vor Eintreffen des Notarztes und des Rettungshubschraubers deutlich reduziert werden.
„Für Ihren Rettungseinsatz und Ihre äußerst professionelle Erste Hilfe spreche ich Ihnen in Vertretung des Regierungspräsidenten die öffentliche Anerkennung aus. Auch Ihre Tat zeigt, wie wichtig es ist, mit Mut entschlossen zu handeln und anderen Menschen in Notsituationen zu helfen. Dafür meinen herzlichen Dank“, so Landrat Manuel Westphal während der Überreichung der Urkunde und der Medaille im Dienstzimmer des Landrats.
Herbert Brumm bedankte sich für die Würdigung und stellte fest: „Es ist wichtig, seine Erste-Hilfe-Kenntnisse stets aufzufrischen, so dass man im Notfall helfen kann und auch weiß, was zu tun ist.“
Neben den Rettungsmedaillen und den Christophorusmedaillen, die üblicherweise vom Bayerischen Ministerpräsidenten verliehen werden, können die Regierungspräsidenten Menschen, die bei einer Rettungstat mit sehr viel Umsicht und Ausdauer gehandelt haben, öffentlich würdigen. Grundlage dieser Ehrung ist die Bekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums vom 16. Dezember 1953.
Neueste Kommentare