Gesundheitsamt: Keine Not

Kauf von Jodtabletten zum Zwecke der Vorbeugung gegen radioaktive Strahlung nicht notwendig

Aus Angst vor einer Gefährdung durch radioaktive Strahlung infolge des Krieges in der Ukraine steigt auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in den Apotheken die Nachfrage nach Jodtabletten. Laut Gesundheitsamt ist allerdings von der Selbstmedikation mit handelsüblichen Präparaten dringend abzuraten.

Im Fall einer Gefährdung durch radioaktive Strahlung kann es sinnvoll sein, Jodtabletten einzunehmen, um die Schilddrüse vor einer Anreicherung mit radioaktivem Jod zu schützen. Durch die Einnahme mit hochdosierten Jodtabletten wird die Schilddrüse mit Jod gesättigt und kann das radioaktive Gegenstück nicht aufnehmen.

Die handelsüblichen Präparate bieten dabei allerdings aufgrund der deutlich zu geringen Konzentration keinen Schutz. Darüber hinaus birgt die unkontrollierte Jodeinnahme beträchtliche Gesundheitsrisiken.

Sollte es tatsächlich zu einer Belastung mit radioaktivem Jod kommen, steht dem Bund ein ausreichender Vorrat an nicht frei verkäuflichen, hochdosierten Kaliumiodid-Tabletten zur Verfügung, mit denen die Bürgerinnen und Bürger dann von den zuständigen Behörden versorgt werden würden.

Diese Jodtabletten sollten nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörden in der empfohlenen Dosis eingenommen werden. Eine voreilige oder verspätete Einnahme kann die Schutzwirkung aufheben. Auch von einer Eigenmedikation mehrerer handelsüblichen Präparate, um eine höhere Dosis zu erzielen, oder gar der dauerhaften Einnahme von Jodtabletten ist dringend abzuraten, da dadurch enorme Gesundheitsrisiken entstehen. Auch besteht durch einen zu starken unnötigen Kauf von handelsüblichen Jodtabletten durch die Allgemeinbevölkerung die Gefahr, dass nicht ausreichend Jodtabletten für Schilddrüsenerkrankte und Schwangere zur Verfügung stehen, die dringend auf die Versorgung mit Jod angewiesen sind.

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