Keine Zweiklassen-Wirtschaftsschule

MdL Brandl: Jetzt die Wirtschaftsschule ab der Jahrgangsstufe 5 einführen!

Vor dem Hintergrund eines Urteils des Verwaltungsgerichthofes München vom Dezember 2021, das private Wirtschaftsschulen ab der 5. Jahrgangsstufe in Bayern erlaubt, sollten auch die öffentlichen Wirtschaftsschulen diese Vorklasse 5 zur 4-stufigen Wirtschaftsschule bilden können. Darauf haben die CSU-Landtagsabgeordneten Alfons Brandl (Herrieden) und Andreas Schalk (Ansbach) hingewiesen. Alfons Brandl ist Initiator eines Antrages im Bayerischen Landtag für die 5. Jahrgangsstufe an bayerischen Wirtschaftsschulen, Schalk ist Mitinitiator. 

Sollte die 5. Jahrgangsstufe nach dem Urteil nicht allgemein kommen, befürchten die Abgeordneten eine Zweiklassen-Wirtschaftsschule: „Schulen in freier Trägerschaft, die den Schülerinnen und Schülern bereits ab der Jahrgangsstufe 5 ein passgenaues schulisches Angebot machen können und öffentliche Schulen bei denen die Eltern Ihre Kinder – mit allen Nachteilen, die dadurch entstehen – erst „zwischenparken“ müssen, bevor sie in die Schule ihrer Wahl eintreten können. Das kann nicht das Ziel einer verantwortungsvollen Bildungspolitik sein.“

Wenn das Prinzip „Kein Abschluss ohne Anschluss“ in dem bayerischen vielfach gegliederten und durchlässigen Schulsystem seine Gültigkeit behalten soll, muss das passgenaue Angebot für private und öffentliche Wirtschaftsschulen gleichermaßen gelten.

Brandl: „Die 4. Klasse der Grundschule ist seit Jahren die entscheidende Stelle, an der die Entscheidungen für die weitere Schullaufbahn der Schüler:innen getroffen werden. Die Einführung einer Vorklasse 5 zur 4-stufigen Wirtschaftsschule in der 5. Jahrgangsstufe folgt den Grundprinzipien der bayerischen Bildungspolitik. Sie berücksichtigt dabei auch die von den Eltern seit Jahren geforderte Erhöhung der Durchlässigkeit an dieser Stelle.“

Die Bedeutung der 5. Jahrgangsstufe für den Bestand der Wirtschaftsschulen macht Schalk deutlich: „Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass die Wirtschaftsschule durch den fehlenden Anschluss an die Grundschule nach wie vor drastisch rückläufige Schülerzahlen aufweist. Ihr Bestand – und somit das Angebot als solches – ist mittlerweile an vielen Standorten gefährdet und droht ohne den sofortigen Anschluss an die Grundschule verloren zu gehen.“

Diverse Gespräche zu der Thematik unter anderem mit Landrat Dr. Jürgen Ludwig und den Oberbürgermeistern Dr. Christoph Hammer und Thomas Deffner haben den Abgeordneten deutlich gezeigt, dass einer solchen Entwicklung nur mit der 5. Jahrgangsstufe erfolgreich entgegengewirkt werden kann. 

In ihrem Antrag fordern die CSU-Politiker, ab dem Schuljahr 2022/23 einen Modellversuch für die Einführung einer Vorklasse 5 für Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5 an bayerischen Wirtschaftsschulen einzuführen. Damit soll die vorhandene Vielfalt der Möglichkeiten, einen mittleren Bildungsabschluss zu erreichen, attraktiv erweitert werden. Der Antrag wird im Februar von den Fachleuten der Koalitionsparteien CSU und Freie Wähler im Bayerischen Landtag diskutiert.

Brandl abschließend. „Ich bin optimistisch, dass unser Antrag Erfolg haben wird. Darin bestärkt mich auch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes. Mit der Einführung einer Vorklasse 5 zur 4-stufigen Wirtschaftsschule in der 5. Jahrgangsstufe wird der Übergang auf diesen Schultyp für die Schüler:innen gleichberechtigt und wie bei den anderen Schularten durchgängig ermöglicht.“ 

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