Geld für Kleinprojekte

Programm neu aufgelegt: Region profitiert


Die beiden Kommunalen Arbeitsgemeinschaften Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) Altmühltal und Fränkisches Seenland-Hahnenkamm beteiligen sich erneut an dem vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufgelegten und vom Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken angebotenen Programm „Regionalbudget für Kleinprojekte“. Den beiden Regionen steht vorbehaltlich der Genehmigung für das Jahr 2022 je ein Programm mit dem Umfang von 100.000 EUR zur Verfügung. Auch für die folgenden Jahre hat Staatsministerin Kaniber eine Fortführung dieses sehr bewährten Programms angekündigt.

Die beiden Vorsitzenden der Kommunalen Arbeitsgemeinschaften, 1.Bgm´in Dr. Dr. Kristina Becker (Altmühltal) und 1.Bgm. Karl-Heinz Fitz (Fränkisches Seenland-Hahnenkamm), sehen in diesem Förderangebot eine gute Chance, um eine Vielzahl kleinerer Projekte aufgreifen und umsetzen zu können, die über andere Förderprogramme meist keine oder kaum Unterstützung erfahren konnten. Die Fördermittel in Höhe von 100.000 € je ILE-Region setzen sich zu 90 % aus dem Haushalt des Freistaats Bayern und jeweils zu 10 % aus den Haushalten der beteiligten Kommunen zusammen.
Gefördert werden jeweils Kleinprojekte, deren Gesamtinvestitionskosten netto 20.000 EUR nicht überschreiten. Für diese Kosten kann eine Zuwendung pro Einzelprojekt bis zu max. 80 %, jedoch höchstens 10.000 EUR netto beantragt werden.
Für die Entscheidung über die Auswahl der Projekte wurde in jeder ILE-Region eine Projekt-Arbeitsgruppe eingerichtet, in der sich Vertreter oder Vertreterinnen öffentlicher Einrichtungen, von Vereinen oder Zweckverbänden, Unternehmen oder auch fachlich ausgewiesene Einzelpersonen befinden.

Bis zum 15. Februar 2022 können entsprechende Anträge bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal (91802 Meinheim, Hauptstr. 37) für die Kommunen Langenaltheim, Solnhofen, Pappenheim, Treuchtlingen, Markt Berolzheim, Meinheim, Dittenheim, Alesheim oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen (91710 Gunzenhausen, Frankenmutherstr. 2) für die Kommunen Markt Absberg, Muhr am See, Gunzenhausen, Pfofeld, Theilenhofen, Haundorf, Markt Gnotzheim, Markt Heidenheim, Polsingen, Westheim und Auhausen eingereicht werden.

Gefördert werden können nur Kleinprojekte, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes dienen. Dies sind Projekte mit Schwerpunkten in u.a. den folgenden Bereichen:

  • Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung ländlich angepasster Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung ländlicher Bevölkerung

Alle tatsächlich bewilligten Projekte müssen dann bis zum 30. September 2022 komplett umgesetzt sein. Zu diesem Zeitpunkt muss auch die Abrechnung zur Fördermittelauszahlung vorliegen. Bis dahin sind die Projekte von den Maßnahmenträgern vorzufinanzieren.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Zweckverbände, Vereine oder auch Unternehmen.

Die Antragsformulare sind über die Kommunen zu beziehen oder unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung à Regionalbudget) direkt herunterzuladen. Sie können aber auch über die ILE-Umsetzungsbegleitung digital bezogen werden (dieter.popp@futour.com).

DIETER POPP, Regionalberater

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Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

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