Jetzt noch Landespflegegeld für das Jahr 2024 erhältlich
Seit 2018 bekommen Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens einen Pflegegrad 2 nachweisen können, einmal jährlich pauschal 1.000 € ausbezahlt. Für das Jahr 2024 kann jetzt noch ein Antrag gestellt werden.
Wie Judith Thalhauser, Koordinatorin des Pflegestützpunkts Altmühlfranken mitteilt, kann der Erstantrag auf Landespflegegeld für das laufende Pflegegeldjahr jederzeit gestellt werden, nur rückwirkend wird es nicht ausgezahlt. „Es muss nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden. Wenn das Landespflegegeld einmal bewilligt wurde, erhalten Sie dieses fortan jedes Jahr“, so Anke Rudingsdorfer, Pflegeberaterin im Pflegestützpunkt. Anspruchsberechtigt ist der Pflegebedürftige selbst. Dieser kann frei entscheiden, wie er das Geld einsetzen möchte, da es nicht zweckgebunden ist.
Dem unterzeichneten Antrag sind folgende Anlagen zuzufügen:
- Kopie des Bescheides der Pflegekasse über die Feststellung des Pflegegrades 2 oder höher bzw. eine Kopie des entsprechenden Schreibens der Pflegeversicherung (nicht das MD-Gutachten)
- Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises (falls eine gesetzliche Betreuung oder Bevollmächtigung besteht)
Das Antragsformular und weitere Informationen gibt es u.a. beim Pflegestützpunkt Altmühlfranken oder im Internet unter www.landespflegegeld.bayern.de. Der Antrag ist per Post an das Bayerische Landesamt für Pflege (Landespflegegeld), Postfach 1365, 92203 Amberg zu schicken.
Das Team des Pflegestützpunkts Altmühlfranken unterstützt die Antragsstellerinnen und Antragsteller auch gerne beim Ausfüllen des Antrags.
Der Pflegestützpunkt hat am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr geöffnet. Die Terminvereinbarung wird dringend empfohlen. Telefonisch ist das Team des Pflegestützpunktes unter 09141 902-570 zu erreichen.
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