Zum neuen Polizeiaufgabengesetz in Bayern
Im Streit um die Anordnung, die Landesbehörden künftig mit einem Kreuz zu markieren, hat Ministerpräsident Markus Söder zwar einen Gang zurück geschaltet, ist in der Sache aber hart geblieben: „Geändert wird inhaltlich nichts!“
Was brauchen wir die von Söder vorgeschlagene Kommission, wenn sich doch nichts ändern soll? Seine Informationsoffensive hätte der Ministerpräsident lieber vorher machen sollen. Jetzt, wo sich der laute Protest legt, deutet er an, dass noch Redebedarf besteht. Wer soll dieses Verhalten noch verstehen?
Klar ist: Die Eingriffsschwelle für polizeiliche Maßnahmen wird gesenkt – und zwar nach Meinung kämpferischer Demokraten zu weit! Was ist eine „drohende Gefahr“? Wer bestimmt darüber? Haben wir vielleicht schon türkische Verhältnisse in Bayern? Söder sagt, das Polizeiaufgabengesetz sei zum Schutz der Bevölkerung beschlossen worden. Erdogan sagt zu den weitgehenden Eingriffsrechten seiner Polizei, des Geheimdienstes und des Militärs, sie seien zum Schutz der islamischen Gesellschaft notwendig. Beide Argumentationen sind scheinheilig.
Es mag sich jeder selbst einen Reim darauf machen und versuchen, den Unterschied zu erkennen. Ich bin mir sicher, dass das Polizeiaufgabengesetz vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben wird, denn die Begrifflichkeiten sind zu unklar und erlauben daher Maßnahmen, die von der rechtsstaatlichen Ordnung nicht gedeckt sind.
Übrigens ist am Samstag, 16. Juni, um 10 Uhr eine Demonstration in Gunzenhausen gegen das Polizeiaufgabengesetz. Leider kann ich wegen einer gleichzeitigen Veranstaltung der FDP in Ellingen nicht daran teilnehmen. Ich hätte keinerlei Berührungsängste, mich in das Glied der Demonstranten einzureihen.
WERNER FALK, Stadtrat der FDP in Gunzenhausen
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