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Bezirk fördert Denkmalpflege

Wohnstallhaus aus dem 16. Jahrhundert saniert

Bezirkstagspräsident Peter Daniel Forster (3.v.r.) überreicht den Förderbescheid im Beisein von Ben Schwarz, Landrat des Landkreises Roth (2.v.l.), und Werner Langhans, Bürgermeister von Wendelstein (4.v.l.), an Dieter Roth (r.). Bildnachweis: Thomas Kammberger/Bezirk Mittelfranken


Bezirkstagspräsident Peter Daniel Forster überreichte einen Förderbescheid über 15.000 Euro an Dieter Roth. Dieser sanierte über einen Zeitraum von zwei Jahren ein unter Denkmalschutz stehendes Wohnhaus mit Scheune im Wendelsteiner Gemeindeteil Röthenbach bei Sankt Wolfgang.
Bei dem ehemaligen Wohnstallhaus handelt es sich um einen erdgeschossigen, traufseitigen und verputzten Sandsteinquaderbau mit Steilsatteldach, Fachwerkgiebel und südlich angebauter Tenne. Erbaut wurde das Gebäude laut durchgeführter Dendrochronologie, einer Methode zur Holzalterbestimmung, um das Jahr 1555. Die Versteinerung erfolgte in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Ende des 19. Jahrhunderts wurde schließlich eine Scheune als giebelständiger Fachwerkbau auf Sandsteinsockel mit Steilsatteldach errichtet.
In den Jahren 2021 bis 2023 wurde das komplette Anwesen aufwendig und denkmalgerecht saniert und umgebaut. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf über 2 Millionen Euro. Das Bayerische Landes-amt für Denkmalpflege ermittelte daran einen Anteil für denkmalpflegerischen Mehraufwand in Höhe von 430.000 Euro.
Denkmäler sind ein wichtiger Bestandteil der vielfältigen Kulturlandschaft Mittelfrankens. Sie zu bewahren bedeutet auch, Geschichten und Erinnerungen an historischen Orten zu schützen und diese greifbar zu machen. Daher fördert der Bezirk Mittelfranken die Denkmalpflege im Jahr 2025 mit rund 600.000 Euro.


Wolfram-von-Eschenbach-Preis: Preisträgerinnen und Preisträger gesucht

Die Vorschlagsfrist für den diesjährigen Wolfram-von-Eschenbach-Preis und die Förderpreise des Bezirks Mittelfranken hat be-gonnen. Bis zum 30. April 2025 nimmt das Kulturreferat des Bezirks Mit-telfranken, Danziger Straße 5, 91522 Ansbach, entsprechende Vorschläge von mittelfränkischen Bürgerinnen und Bürgern entgegen. Diese müssen ausreichend begründet sein. Eigenbewerbungen sind nicht vorgesehen. Der Hauptpreis ist mit 15.000 Euro dotiert, die drei Förderpreise mit jeweils 5.000 Euro. Vorgeschlagen werden können Künstlerinnen und Künstlern, die durch Geburt, Leben oder Werk mit Franken verbunden sind. Die renommierte Auszeichnung wird in Anerkennung bedeutsamen kulturellen Schaffens verliehen. Die künftigen Förderpreisträger müssen laut Satzung „bei ihren förderungswürdigen kulturellen Leistungen weitere positive Entwicklungen erwarten lassen“. Weitere Informationen gibt es unter der Telefonnummer 0981/4664-51105.
Der Bezirk Mittelfranken verleiht den Wolfram-von-Eschenbach-Preis be-reits seit 1980. Namensgeber ist der im 12. Jahrhundert in dem heute gleichnamigen Ort im Landkreis Ansbach geborene Dichter und Minnesän-ger Wolfram von Eschenbach. Im letzten Jahr ging der Preis an den im Nürnberger Umland aufgewachsenen Kabarettisten, Schauspieler und Autor Matthias Egersdörfer.

Wahl fordert Verwaltung heraus

Stimmzettel für die Briefwahl gibt es erst ab Anfang Februar

Die städtische Auszubildende Louisa Köhle bei Vorbereitungen auf die Bundestagswahl. Foto: Grosser/StGun

Mittlerweile steht mit dem Sonntag, 23. Februar 2025, der Termin für die vorgezogene Bundestagswahl fest. Es ist also nicht mehr lange hin und die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Einen wichtigen Hinweis hat die Stadt Gunzenhausen für alle Briefwähler: Aufgrund des frühzeitig angesetzten Wahltermins haben Sie weniger Zeit als üblich, bis die beantragten Briefwahlunterlagen ausgefüllt wieder ans Wahlbüro zurückgesendet werden müssen.

Der Zeitplan bis zum Urnengang ist eng und die Wahlbenachrichtigungen an die Bürgerinnen und Bürger werden ab 21. Januar 2025 per Post verschickt. Die Stimmzettel und fertigen Wahlunterlagen werden der Stadt Gunzenhausen voraussichtlich aber erst Anfang Februar vorliegen. Warum ist das so? Erst Ende Januar steht fest, wer für welche Partei final zur Wahl stehen wird. Außerdem müssen die Einspruchsfristen der Parteien abgewartet werden. Ist das abgehakt, so können die amtlichen Stimmzettel endlich gedruckt und im Anschluss daran vom Wahlkreis an die Kommunen weitergegeben werden.

Insoweit ist zu beachten, dass die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen von der Stadt Gunzenhausen erst versendet werden können, wenn die Stimmzettel vorliegen, das wird jedoch nicht vor der ersten Februarwoche sein.

Online besteht unter www.gunzenhausen.de/wahlen.html bis Montag, 17. Februar 2025 die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Außerdem ist auf den Wahlbenachrichtigungen ein persönlicher QR-Code aufgedruckt, über den die Briefwahl schnell und einfach beantragt werden kann. Geht der Antrag in der Stadt Gunzenhausen ein, dann werden die Unterlagen an die Meldeadresse geschickt. Wer nach dem 17. Februar 2025 beantragt, sollte persönlich ins Einwohnermeldeamt kommen und die Unterlagen händisch entgegennehmen. Hier gilt als spätester Zeitpunkt der Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr.

„Wir rechnen bei dieser Wahl mit rund 5000 Briefwählern, haben zur Bearbeitung der Anträge jedoch weniger Zeit als üblich“, erklärt Hauptamtsleiter Klaus Stephan.

Nähere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie auf der Website der Stadt Gunzenhausen unter www.gunzenhausen.de/wahlen.html.

Freistaat fördert

Schnotz: Freistaat gibt Geld für zwei Geh- und Radwege-Projekte

Im Stimmkreis Landkreis Ansbach-Süd – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen werden zwei Geh- und Radwege-Projekte durch den Freistaat unterstützt.

Stimmkreisabgeordneter Helmut Schnotz: „Der Bau von Geh- und Radwegen auf der Strecke von Bergheim nach Rühlingstetten in der Gemeinde Wilburgstetten an der Staatsstraße 1076 und in der Gemeinde Polsingen an der Staatsstraße 2384, zwischen Polsingen (Sportgelände) und Kronhof werden vom Freistaat Bayern mit insgesamt 420.000 Euro gefördert.“

Aufgrund der Vorlage der Regierung von Mittelfranken werden die Bauvorhaben als förderfähig nach Art. 13f BayFAG anerkannt. Sie sind zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse geeignet und in das Programm aufgenommen.

Nach den vorliegenden Unterlagen sind in Wilburgstetten voraussichtlich ca. 226.000 Euro zuwendungsfähig. Hierzu wird nach Art. 13f BayFAG bei vollständiger Verwirklichung der geplanten Maßnahme eine Festbetragsförderung in Höhe von 160.000 Euro in Aussicht gestellt.

Bei dem Projekt in Polsingen fallen voraussichtlich ca. 341.000, Euro zuwendungsfähige Kosten an. Hier wird eine Festbetragsförderung in Höhe von 260.000 Euro bereitgestellt.

Die Regierung von Mittelfranken wird ermächtigt, Bewilligungen bis zu diesen Beträgen auszusprechen und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel in den einzelnen Haushaltsjahren entsprechend dem Baufortschritt Zahlungen zu leisten. Sie wird auch die erforderlichen Bewilligungsbedingungen festsetzen.

Schnotz abschließend: „Der Bau von Geh- und Radwegen wird auch im ländlichen Raum immer wichtiger. Ich freue mich, dass der Freistaat diese Infrastrukturmaßnahmen im Stimmkreis tatkräftig unterstützt!“