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Badeverbot am Altmühlsee

Gesundheitsamt gibt Ratschläge

Während der Badesaison kontrolliert das Gesundheitsamt am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen regelmäßig die hygienische Badegewässerqualität in Bezug auf Fäkalkeime an den EU-Badegewässern im Landkreis und ist zusätzlich für die Einschätzung des gesundheitlichen Risikos für Badende durch Blaualgen zuständig. Aufgrund der sommerlichen Wetterbedingungen der vergangenen Tage stieg die Konzentration an Blaualgen zuletzt stark an, so dass für zwei Badestellen des Altmühlsees ein Badeverbot erlassen werden muss.

Da gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund des derzeit hohen Vorkommens von Cyanobakterien und der von diesen produzierten Giftstoffen nicht auszuschließen sind, erteilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ein Badeverbot für die betroffenen Badestellen Schlungenhof und Muhr am See sowie eine Badewarnung für die Badestelle am Seezentrum Wald. Badende werden gebeten, die Beschilderung vor Ort zu beachten, da sich die Situation an den einzelnen Badestellen je nach Wind- und Wettersituation kurzfristig wieder ändern kann.

Gerade bei langanhaltend warmen Temperaturen bildet sich eine sogenannte „Blaualgenblüte“, die mit bloßem Auge als grünliche Schlieren im Wasser erkennbar ist. Für Badegäste sowie auch für badende Hunde entstehen durch die massive Blaualgenblüte gesundheitliche Risiken. Durch die massiv eingeschränkte Sichttiefe ergibt sich zusätzlich ein beträchtliches Sicherheitsrisiko bei der Rettung Ertrinkender.

Insgesamt werden alle Badestellen am Altmühlsee, Hahnenkammsee sowie am Kleinen und Großen Brombachsee einmal im Monat auf ihre Wasserqualität nach der EU-Badegewässerrichtlinie beprobt. Die zuständigen Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes sind zusätzlich wöchentlich mindestens einmal unterwegs, um die Badestellen im Landkreis auf das Vorkommen an Blaualgen zu überprüfen.

Wenn auffällige Werte zu verzeichnen sind, die entweder eine Gefahr für die Badenden darstellen oder wenn gesetzliche Grenzwerte überschritten werden, muss das Gesundheitsamt ggfs. eine Badewarnung oder ein Badeverbot aussprechen.

Sobald sich die Situation verbessert und Gesundheitsrisiken nicht mehr bestehen, werden die Badestrände kurzfristig wieder zum Baden freigegeben. Bitte beachten Sie daher immer die Beschilderung direkt an den Badestellen. Das Gesundheitsamt informiert auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/badegewaesser.

Badeverbot aufgehoben

Gesundheitsamt gibt Seezentrum Muhr am See frei

Das am vergangenen Freitag angeordnete Badeverbot am Seezentrum Muhr am See am Altmühlsee konnte wieder aufgehoben werden. Die letzten Beprobungen zeigten eine deutliche Verbesserung der Werte sowie der Sichttiefe.

Während der Badesaison kontrolliert das Gesundheitsamt am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zum einen regelmäßig die hygienische Badewasserqualität (Fäkalkeime) an den Badestellen im Landkreis und ist zum anderen für die Einschätzung des Sicherheitsrisikos und des gesundheitlichen Risikos (Cyanobakterien) für Badende zuständig.

Insgesamt werden alle Badestellen am Altmühlsee, Hahnenkammsee sowie am Kleinen und Großen Brombachsee auf ihre Wasserqualität nach der EU-Badegewässerrichtlinie beprobt. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sind wöchentlich mindestens einmal unterwegs, um die Badestellen im Landkreis zu überprüfen.
Wenn auffällige Werte zu verzeichnen sind, die entweder eine Gefahr für die Badenden darstellen oder wenn gesetzliche Grenzwerte überschritten werden, muss das Gesundheitsamt ggfs. eine Badewarnung oder ein Badeverbot aussprechen.

Badende sollen immer die Beschilderung direkt an den Badestellen beachten und sich auch direkt auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/badegewaesser über die Badegewässerqualität informieren, da Badeverbote oder –warnungen auch kurzfristig bei Verbesserung der Situation aufgehoben werden können. 

Badeverbote aufgehoben

Aktuelle Situation an den Seen

Das Badeverbot für die Badestellen Schlungenhof und Wald am Altmühlsee sowie die Badewarnung für die Badestellen Langlau und Seespitz am Kleinen Brombachsee werden aufgehoben. Für die Badestellen Schlungenhof, Wald, Muhr am See sowie der Badehalbinsel am Kleinen Brombachsee bleiben die Badewarnungen bestehen.

Aufgrund aktueller Messergebnisse können die Badeverbote für die Badestellen Schlungenhof und Wald am Altmühlsee in eine Badewarnung abgemildert werden. Die Situation hat sich im Vergleich zur Vorwoche verbessert, das Blaualgenvorkommen ging etwas zurück und damit auch die Toxinbelastung. Dennoch bestehen weiterhin Gesundheitsrisiken besonders für Kinder und Tiere. Das Gesundheitsamt bittet deshalb darum, die Badewarnung weiterhin ernst zu nehmen.

Auch die Badewarnung für Muhr am See bleibt aufgrund der weiterhin reichlich vorhandener Blaualgen bestehen.

Für den Kleinen Brombachsee hat sich die Situation im Vergleich zur Vorwoche verbessert. Hier gilt aktuell nur für die Badehalbinsel eine Badewarnung.

Der Große Brombachsee sowie der Hahnenkammsee sind bezüglich des Blaualgenvorkommens unauffällig.