Am 8. März 2026 ist es wieder einmal soweit
Am 8. März 2026 werden in Bayern neue Kommunalvertretungen gewählt. Gesucht werden Landräte und Bürgermeister, Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist die Kommunalwahl die wichtigste Wahl, denn wer gewählt wird und in die Kommunalparlamente einzieht, hat künftig direkten Einfluss auf den Alltag und das Lebensumfeld der Menschen in seinem Wahlbezirk. In der Stadt Gunzenhausen bereiten wir uns intensiv auf den Wahltag am 8. März 2026 vor. Die für Sie wichtigsten allgemeinen Erst-Informationen haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Ihre Stimme hat Gewicht und Ihr Kreuz kann bei der Kommunalwahl ausschlaggebend sein. Demokratie lebt von der Partizipation der Bürgerinnen und Bürger. Gebrauchen Sie Ihr Recht auf Wahl und bestimmen Sie auf diese Weise aktiv die Geschicke der Landkreise, Städte, Gemeinden und Märkte mit. Viele der Kandidatinnen und Kandidaten sind den Wählerinnen und Wählern persönlich bekannt. Eine Parteizugehörigkeit ist keine Voraussetzung, um sich aufstellen zu lassen, manchmal zählt die Sympathie, ein individueller Arbeitsschwerpunkt oder eine persönliche Bekanntschaft mehr als die politische Richtung. Übrigens: Sollte keiner der Landrats- oder Bürgermeisterkandidaten am 8. März 2026 die absolute Mehrheit erhalten, dann kommt es am 22. März 2026 zu einer Stichwahl.
Die Wahlbenachrichtigungen werden spätestens drei Wochen vor der Wahl an alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten verschickt. Ihnen vorliegen sollten die Briefe jedoch spätestens bis 15. Februar 2026. Wer sich für eine Briefwahl entscheidet, kann nach Zugang der Wahlbenachrichtigung die hierzu benötigten Unterlagen mittels ausgefülltem Briefwahlantrag bei der Stadtverwaltung Gunzenhausen anfordern. Der Antrag kann entweder persönlich im Rathaus im Einwohnermeldeamt, per Post oder – und das ist für die meisten Wahlberechtigten sicher der komfortabelste Weg – online an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung übermittelt werden. Dazu ist auf den Wahlbenachrichtigungen ein persönlicher QR-Code abgedruckt, über den die Briefwahlunterlagen schnell und einfach beantragt werden können. Verschickt werden dürfen die Briefwahlunterlagen frühestens ab Montag, 16. Februar 2026.
Schon vormerken: Wer sich für die Briefwahl entscheidet, der muss seinen Briefwahlantrag spätestens bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, an das Gunzenhäuser Rathaus übermittelt haben. Es zählt der Eingangsstempel! Ist diese Frist verstrichen, können Anträge nicht mehr bearbeitet und berücksichtigt werden. Nice to know: Wer auch bei einer möglichen Stichwahl per Brief wählen möchte, der kann dies beim ersten Briefwahlantrag berücksichtigen und ein zusätzliches „Kreuz“ machen. Die zweiten Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann „automatisch“ zugeschickt.
Der per Post zugestellte Wahlbenachrichtigungsbrief enthält Informationen zum zuständigen Wahlamt im Rathaus der Stadt Gunzenhausen, also zu dem Ort, an dem Wahlberechtigte bis Sonntag, 8. März 2026, 18 Uhr, die Briefwahlunterlagen abgeben können. Außerdem ist in diesem Brief das Wahllokal angegeben, in dessen Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist und dort wählen darf. Achtung: Da der Briefwahlanteil in den letzten Jahren immer mehr gestiegen ist, werden zur Kommunalwahl einige örtliche Wahllokale zusammengelegt. Vor Ort wählen dürfen Sie allerdings nur in dem im Brief angegebenen Wahllokal. Ein Personalausweis oder Reisepass ist zur zweifelsfreien Identifizierung ins Wahllokal mitzubringen und auf Aufforderung vorzuzeigen.
Bei der Kommunalwahl in Gunzenhausen bekommen Sie vier Stimmzettel ausgehändigt, gesucht wird der Landrat, der Bürgermeister, der Kreis- und Stadtrat. Für die ersten beiden kann der Wahlberechtigte je eine Stimme vergeben, bei den Bewerberinnen und Bewerbern für die beiden Gremien hängt die Stimmanzahl von den Sitzen ab, maximal drei Stimmen je Kandidat können von Ihnen vergeben werden. Sollten Bewerberinnen oder Bewerber mehrfach auf dem Stimmzettel aufgeführt sein, so dürfen diese dennoch nur maximal drei Ihrer Stimmen bekommen. Keine Sorge: Wie viele Kreuze Sie von den insgesamt maximal 24 für den Stadtrat und die insgesamt maximal 60 für den Kreistag an welcher Stelle machen können, steht deutlich und gut sichtbar auf den Stimmzetteln. Dazu wird ab Ende Februar 2026 über die Internetseite der Stadt Gunzenhausen ein sog. Probestimmzettel zur Stadtratswahl abrufbar sein. Dieser enthält bereits alle zur Wahl stehenden Parteien und die einzelnen Kandidaten. Hier können Sie also im Vorfeld der Wahl testen, üben und dabei gleich überprüfen, ob Ihre Stimmverteilung am Ende Gültigkeit haben wird.
Zur Erklärung: Der Freistaat Bayern setzt bei der Kommunalwahl auf ein flexibles Verhältniswahlsystem mit freien Listen. Bewerberinnen und Bewerber für kommunale Posten werden von Wählergruppierungen oder von Parteien vorgeschlagen. Wie oben beschrieben haben Wahlberechtigte daher am 8. März 2026 die Möglichkeit, mehrere Stimmen abzugeben. Landrat- und Bürgermeisterkandidaten erhalten je eine Stimme von Ihnen. Gremienbewerbern können Sie allerdings auch mehrere Stimmen geben (sog. Kumulieren), die maximale Anzahl ist auf den Stimmzetteln angegeben. Es ist möglich, Kandidierenden von verschiedenen Listen Stimmen zu geben (sog. Panaschieren), z.B. wenn Ihnen ein Arbeitsschwerpunkt zusagt. Sie fragen sich nun vielleicht, warum das so kompliziert sein muss!? Dieses Wahlsystem ist kandidatenorientiert und nimmt Rücksicht auf das Gremiengeschehen in kleineren Gemeinden. So haben beispielsweise auch parteilose Bewerberinnen und Bewerber eine Chance, gewählt zu werden und die Wählerinnen und Wähler für die nächsten sechs Jahre bis zur nächsten Kommunalwahl in ihrem Ort zu vertreten.
Die Wahllokale sind am 8. März 2026 von 8 bis 18 Uhr durchgehend geöffnet. Die Wahlergebnisse können bereits am Abend auf der städtischen Homepage unter www.gunzenhausen.de abgerufen werden. Weitere Informationen zur Kommunalwahl erhalten Sie ebenfalls auf dieser Internetseite im Bereich „Wahlen“. Hier finden Sie auch weitere interessante Links.
Die Stadtverwaltung Gunzenhausen teilt ferner mit: Wir machen Sie fit für die Kommunalwahl und werden bis zum 8. März 2026 noch mehrere Wahlthemen aufgreifen, z.B. wie der Probestimmzettel funktioniert oder wie Briefwahlunterlagen beantragt und abgegeben werden können. Verfolgen Sie hierzu auch die Social Media-Präsenzen der Stadt auf Facebook und Instagram. Hier werden wir kurze „Erklärvideoclips“ hochladen.