Sechs weitere Fälle im Wildvogelbereich wurden vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt
Nach dem ersten Nachweis am 11.11.2025 für die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI), auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, bei einer Wildente im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in Windsfeld gibt es mittlerweile sechs weitere Fälle im Wildvogelbereich im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, die durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt wurden.
Das Geflügelpest-Virus konnte bei vier Graugänsen, einem Schwan und einem Kormoran nachgewiesen werden. Alle Tiere sind verendet beprobt worden. Fünf Tiere wurden am Altmühlsee gefunden, ein Tier am Brombachsee.
Das Geflügelpestvirus zirkuliert in Deutschland in der Wildvogelpopulation. In Bayern wird das Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und andere gehaltene Vögel aufgrund der aktuellen Seuchenfeststellungen nach wie vor als hoch eingestuft. Daher ruft das Veterinäramt Weißenburg-Gunzenhausen erneut alle Geflügelhalter zu besonderer Aufmerksamkeit und zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf.
Um den Eintrag der Geflügelpest in Bestände zu vermeiden, ist eine strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen notwendig. Denn nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, können die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen verhindert werden. Auch ohne verpflichtende Aufstallung rät das Veterinäramt dringend allen Geflügelhaltern, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln nachhaltig zu unterbinden. Hierfür ist zum Beispiel eine Volierenhaltung geeignet, wenn der Auslauf mit einer für Wildvögel aller Art unüberwindbaren Barriere (z.B. engmaschiger Gitterzaun) eingefasst und durch eine geschlossene, dichte Dachkonstruktion (Koteintrag von oben) gesichert ist. Es sollte kein Oberflächenwasser als Tränkewasser verwendet werden und Geflügelfutter sollte vor Wildvögeln geschützt werden.
Ein wirtschaftlich hohes Risiko besteht bei Weihnachtsgeflügel (z.B. Weihnachtsgänse), die oft im Freien gehalten werden. Aufgrund der sehr dynamischen Seuchenentwicklung rät das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, die Schlachtungen dieser Tiere vorzuziehen.
Wegen der Nachweise der Geflügelpest im Wildvogelbereich sind keine Restriktionszonen vorgesehen. Lokale Geflügelmärkte und -schauen sowie die Jagd auf Wildvögel können im Moment weiter stattfinden, allerdings muss jederzeit mit Einschränkungen, Vorschriften sowie Markt- oder Ausstellungsverbote gerechnet werden. Tot aufgefundene Wildvögel, insbesondere Wasservögel, sollten weiter den Veterinärbehörden gemeldet werden.
Die Aviäre Influenza (umgangssprachlich auch „Vogelgrippe“ genannt) bezeichnet eine durch Influenza A Viren ausgelöste Infektion beim Wild- und Hausgeflügel. Zu einer Erkrankung kommt es in aller Regel dann, wenn Viren der Subtypen H5 oder H7 beteiligt sind. Die hochpathogene Form dieser Subtypen kann die äußerst ansteckende und oft tödlich verlaufende „Geflügelpest“ auslösen. Es handelt sich hierbei um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die vor allem für Hühnervögel haltende Betriebe mit wirtschaftlichen Einbußen einhergehen kann. Grundsätzlich sind auch Säugetiere, darunter der Mensch, für eine Infektion empfänglich, wenn das Virus direkt in die tiefen Atemwege gelangt. In der Vergangenheit traten entsprechende Erkrankungen vorwiegend nach engem Kontakt mit Geflügel auf.
Das Veterinäramt fordert nochmals alle Geflügelhalter – auch die von Kleinstbeständen – auf, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- bzw. Landwirtschaftsamt angezeigt hat, muss das umgehend nachholen. Bitte geben Sie dazu unter Telefon 09141 902-272 oder per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-wug.de Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere an. Auch Kleinsthaltungen sind unbedingt zu melden!