3G-Regel beachten!

Eindringlicher Appell des Landratsamtes

In den vergangenen Wochen sind die Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen stark angestiegen. Die verschiedenen Bausteine der Pandemiebewältigung sollen zusammen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus beitragen. Zu den Bausteinen gehören u.a. die Impfungen gegen das Virus, die Testungen sowie die Einhaltung der geltenden Corona-Regelungen wie zum Beispiel die 3G-Regel.

Da der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen den Wert 35 bei der 7-Tage-Infektionsinzidenz überschritten hat, gilt in geschlossenen Räumen breitflächig der 3G-Grundsatz. Persönlichen Zugang haben nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete. Dies betrifft öffentliche und private Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Personen in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten und praktische Sportausbildung, Fitnessstudios, die gesamte Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, die Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, die außerschulischen Bildungsangebote wie Musikschulen und die Erwachsenenbildung, außerdem Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Solarien, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerke, Freizeitparks, Indoorspielplätze, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches. Außerdem gilt 3G inzidenzunabhängig (indoor wie outdoor) in Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen.

Zusätzlich müssen auch die Betreiber, Beschäftigten und Ehrenamtlichen mit Kundenkontakt die in den jeweiligen Bereichen geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen einen entsprechenden Testnachweis an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorlegen.

Betriebe und Veranstaltungen können freiwillig das sogenannte 3G plus (Zugang nur für Getestete mit PCR-Test) oder 2G (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) einführen. Daraus ergeben sich dann weitere Erleichterungen für den Betrieb beziehungsweise die Veranstaltung. Das Landratsamt hat dazu alle Informationen auf der Homepage zusammengefasst (www.landkreis-wug.de).  

Betreiber oder Veranstalter sind in allen Fällen dazu verpflichtet, die Impf-, Genesenen- oder Testnachweise zu überprüfen. Bei 2G, 3G bzw. 3G plus muss zudem bei den Zugangskontrollen vom jeweiligen Betreiber der entsprechende Nachweis samt Identitätsfeststellung streng kontrolliert werden. Bei Kontrollen durch die Polizei oder durch das Landratsamt müssen Betreiber sowie Gäste die jeweiligen Nachweise vorzeigen können. Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Das maximale Bußgeld für Ordnungswidrigkeiten gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, also auch Verstöße gegen die 3G-Regel, beträgt 25.000 Euro. Der Regelsatz für Verstöße gegen die 3G-Regel liegt bei 5.000 Euro für Betreiber oder Veranstalter und 250 Euro für Gäste.

Die Maskenpflicht ist ebenfalls weiterhin, wie in der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angegeben, einzuhalten. Auch hier können bei Kontrollen hohe Bußgelder sowohl für den veranstaltenden Betrieb als auch für die Gäste verhängt werden.

„Gerade die Gastronomie oder die Veranstaltungsbranche haben während der Corona-Pandemie schwere Verluste eingefahren. Mit Vorsicht und Umsicht und unter Beachtung der geltenden Regelungen können wir nun die Betreiber mit unserem Besuch unterstützen. Wichtig ist aber, jederzeit die geltenden Corona-Regelungen einzuhalten“, appelliert Landrat Manuel Westphal.

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