MdL Alfons Brandl ist initiativ geworden
Es ist überaus wichtig, dass der Bund ein Hilfsprogramm für die von den Überschwemmungen im Juli 2021 Betroffenen auflegt und neben Soforthilfen auch eine Unterstützung beim notwendigen Wiederaufbau leistet. Weiter weist der CSU-Landtagsabgeordnete Alfons Brandl darauf hin, dass der Bayerische Landtag in einem Dringlichkeitsantrag die Staatsregierung aufgefordert hat, sich dafür einzusetzen, dass der Bund auch die Geschädigten von vergleichbaren Unwetter- und Hochwasserereignissen, die sich im Juni 2021 ereignet haben, in sein Hilfsprogramm miteinbezieht.
Brandl: „Mit dieser zeitlichen Ausweitung besteht nun auch die Möglichkeit, dass zum Beispiel die Betroffenen des schweren Unwetters in der Gemeinde Westheim am 6. Juni Unterstützung erhalten.“
Neben der zeitlichen Komponente muss auch das Kriterium vom 100-jährlichen Wetterereignis erfüllt werden. Dieses Kriterium wird bei allen Förderanträgen zu prüfen sein.
Das bayerische Hilfsprogramm für die Betroffenen in Bayern soll schnell einsetzen. Der Landtag schafft die dafür erforderlichen Voraussetzungen im Haushalt, damit bis zu 50 Millionen Euro bereitgestellt werden können. Die Menschen und Unternehmen in diesen Gebieten bedürfen einer schnellen Unterstützung über die bestehenden Nothilfeinstrumente hinaus – mit Soforthilfen und einem Härtefonds in Fällen der Existenzgefährdung.
„Wir danken allen Rettungskräften, Helferinnen und Helfern, den Ehrenamtlichen und den Freiwilligen, die in den Überschwemmungsgebieten tatkräftige Hilfe geleistet haben – oft unter erheblichen Gefahren“, so der CSU-Landtagsabgeordnete.
Der Freistaat wird auch den betroffenen Kommunen zur Seite stehen. Zur Wiederherstellung kommunaler Infrastruktur werden die Förderprogramme aus dem Finanzausgleichsgesetz genutzt werden.
Brandl abschließend: „Es ist wichtig, dass dieses Hilfsprogramm schnell und unbürokratisch Hilfen an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, Selbstständige und Land- und Forstwirte in Bayern bereitstellt.“
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